Dilettantismus macht Vergabe der „Bauernmilliarde“ zum Rohrkrepierer
Neben dem Vergabeverfahren steht auch die Höhe des Fördervolumens in der Kritik. „72,5 Millionen Euro für Maschinen reichen bundesweit nur für rund 2.000 Anträge. Das ist viel zu wenig, wenn man den Umfang der notwendigen Investitionen sieht, um den immer höher werdenden Ansprüchen an Klima, Umwelt, der grünen Agrarwende gerecht zu werden“, so Wagner. Der Bauernverband fordert deshalb, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zeitnah zunächst verfügt, Mittel aus dem Jahr 2022 vorzuziehen, damit alle investitionswilligen Landwirte die Möglichkeit erhalten, eine Förderung zu beantragen.
Hintergrundinformation
Das Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) ist finanziell, mit 815 Millionen Euro, der größte Teil der „Bauernmilliarde“. Zweck dieses Zukunftsprogramms ist die Förderung der Landwirtschaft und des Gartenbaus bei Investitionen zur Anpassung an besondere umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen. Dabei werden die drei Förderbereiche Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft, Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern sowie Technik zur Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern unterschieden. 2021 stehen insgesamt 207 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden allerdings zeitlich separiert und auf die Fördertatbestände portioniert. Dies bedeutet, dass für das erste Halbjahr 2021 insgesamt 72,5 Millionen Euro für Maschinen, 26 Millionen Euro für die Lagerstättenerweiterung für Wirtschaftsdünger und 5 Millionen Euro für die Gülleseparierung zur Verfügung stehen. Sollten die Mittel in einem oder mehreren Förderbereichen vor Ablauf des Halbjahres ausgeschöpft sein, dann setzt die Landwirtschaftliche Rentenbank eine Antragspause für einen oder mehrere Förderbereiche bis zum Beginn des zweiten Halbjahres. Das bedeutet, dass das Onlineportal für diesen Förderbereich erst zum 1. Juli wieder öffnet.
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