Ein Silberstreif am Horizont: Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in den Heilbädern und Kurorten werden Pflichtleistungen der Krankenkassen
„Diese Gesetzesänderung ist eine herausragende Chance für die Heilbäder und Kurorte in ganz Deutschland“, freut sich der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Bürgermeister Michael Köhler, Bad Zwesten, über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. „Damit können die vielgestaltigen Angebote der prädikatisierten Orte endlich wieder ihre volle Wirkkraft entfalten.“
„Gesundheit ist des Menschen höchstes Gut,“ macht dazu die Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes, Almut Boller deutlich. „Die Heilbäder und Kurorte in Hessen bieten mit ihren kurspezifischen Einrichtungen beste Voraussetzungen für ambulante und stationäre Vorsorgemaßnahmen. Damit können sie zu einem langen und unbeschwerten Leben der Gäste und besonders auch der Bürgerinnen und Bürger beitragen.
Gerade die Heilbäder und Kurorte in Hessen sind, wenn voraussichtlich im Sommer 2021 das Gesetz in Kraft tritt, für die neue Entwicklung sehr gut aufgestellt. Denn sie haben sich bereits inhaltlich und strategisch neu ausgerichtet. Kern des Richtungswechsels ist die Marke DIE KUR, die der Hessische Heilbäderverband neu begründet hat und die zukünftig noch stärker im Markt platziert wird. Der tradierte Begriff „Kur“ wird inhaltlich modern ausgestaltet, in den Kurorten authentisch erlebbar und zeitgemäß präsentiert. Wichtige Bestandteile der Angebote sind die natürlichen Heilmittel und die staatlich anerkannte Qualität, die im Prädikat „Heilbad“ oder „Kurort“ sichtbar wird.
Noch bis vor einigen Jahren waren ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen als Pflichtleistung fest in den Gesetzes-büchern verankert. In den Gesundheitsreformen der 1990er verschwand der entsprechende Passus – mit weitreichenden Folgen für die Menschen und die Heilbäder und Kurorte. Denn die dringend benötigten Auszeiten zur Stärkung von Körper und Geist fehlten und sorgten verstärkt für Arbeitsausfälle und längere Krankheitsphasen. Die Heilbäder und Kurorte verloren zahlreiche Gäste und damit auch die Umsätze, die für die Erhaltung der kurspezifischen Einrichtungen dringend benötigt werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Heilbäderverband gemeinsam mit den Heilbäderverbänden der Bundesländer immer wieder an die Bundesregierung appelliert und die Umwandlung der ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen in eine Pflichtleistung der Krankenkassen gefordert. „Wir sind froh, dass dieser Appell gehört wurde und die Heilbäder und Kurorte in Deutschland ihr volles Leistungsspektrum zeigen können“, dankt Vorsitzender Köhler für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsvorsorge.
Der Hessische Heilbäderverband e.V. ist die Interessenvertretung der 30 Heilbäder und Kurorte in Hessen. Diese Kompetenz-Zentren für Vorsorge, Rehabilitation und medizinische Versorgung bieten vielfältige gesundheitstouristische Angebote. "Heilbad" und "Kurort" sind Prädikate, die eine hohe Qualität sowie eine wissenschaftlich fundierte medizinische Kompetenz in Verbindung mit Natürlichen Heilmitteln sicherstellen. Nachhaltigkeit und der Schutz beziehungsweise die Pflege der Umwelt sowie der Natürlichen Heilmittel sind daher eine wichtige Säule der Arbeit der Heilbäder und Kurorte. Als regionale Versorgungszentren mit ausgezeichneter Infrastruktur sichern sie die Grundversorgung an Gesundheitsangeboten in Hessen, die den Lebensraum der Bürgerinnen und Bürger positiv beeinflussen. Weitere Informationen sind unter www.hessische-heilbaeder.de erhältlich.
Hessischer Heilbäderverband e.V.
Wilhelmstraße 18
65185 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 26248787
Telefax: +49 (611) 26248799
https://www.heilbaederverband-in-hessen.de
Geschäftsführerin
Telefon: +49 (6174) 9265-23
Fax: +49 (6174) 236-48
E-Mail: almut.boller@kurbad-koenigstein.de