Einführung eines Ombudsschaftswesens in der Kinder- und Jugendhilfe: Bayern startet bundesweit einzigartiges Modellprogramm
In seiner 147. Sitzung am 25.11.2020 hat der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss die Einrichtung von drei Standorten zur Erprobung unterschiedlicher Modelle ombudsschaftlicher Beratung und Begleitung junger Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten beschlossen. Modellhaft entwickelt werden soll, wie eine unabhängige ombudsschaftliche Vertretung, soweit als möglich in der Kooperation von Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, realisiert werden kann.
Mit dem bayerischen Modellprogramm wird auch die aktuelle fachpolitische Diskussion um die Notwendigkeit einer unabhängigen Beratung, Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe noch vor einer möglichen Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes aufgegriffen und in konkreten Modellvorhaben umgesetzt.
Die drei Antragsteller, die sich in einem Förderantragsverfahren durchsetzen konnten und für eine Laufzeit von drei Jahren die Projekte durchführen, sind die Stadt Augsburg gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund Augsburg e. V., der Landkreis München sowie die Diakonie Jugendhilfe Oberbayern. Finanziert werden die Projektstandorte anteilig aus Mitteln des Freistaats Bayern. Zur Sicherstellung der Erkenntnisse wird ein wissenschaftliches Forschungsinstitut die Modellprojekte begleiten und evaluieren.
Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt – Landesjugendhilfeausschuss und Verwaltung – wird die Entwicklung der Projekte mit Spannung verfolgen und auf der Grundlage der gewonnenen Erfahrungen fachliche Empfehlungen zur praktischen Umsetzung landesweiter ombudsschaftlicher Strukturen entwickeln.
Weitergehende Informationen zum Ombudsschaftswesen sind hier abrufbar: https://www.blja.bayern.de/hilfen/beteiligung/index.php.
Weitergehende Informationen zum Landesjugendhilfeausschuss finden Sie unter: https://www.blja.bayern.de/ueber/landesjugendausschuss/index.php.
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