Geplantes Unternehmensstrafrecht schürt Generalverdacht gegen Unternehmen und nimmt den aktuellen Umbau der Wirtschaft nicht zur Kenntnis
„Durch das Gesetz wird das im Deutschen Strafrecht verankerte Grundprinzip, wonach nur derjenige bestraft werden darf, der sich persönlich schuldig gemacht hat, ausgehebelt“, ergänzt Hemel. Das gesamte Unternehmen werde in dem Sanktionsverfahren wie ein Beschuldigter behandelt. Das bringe die Gefahr mit sich, dass nicht mehr ein persönlicher Täter im Mittelpunkt von Ermittlungen stehe, sondern das gesamte Unternehmen für ein Fehlverhalten Einzelner in Mithaftung genommen werde. Unter der beabsichtigten Gesetzeslage sei sogar im Gegensatz zur Absicht des Entwurfes zu befürchten, dass sich diejenigen, die sich persönlich strafbar gemacht haben, hinter dem neuen Instrument der Verbandstat verstecken können. Die sinnvolle und auch von der Öffentlichkeit immer wieder eingeforderte persönliche Inanspruchnahme der Täter werde so nicht erleichtert, sondern tatsächlich weiter erschwert.
Mit dem beabsichtigten Gesetz würden den Unternehmen künftig Straftaten einzelner Leitungspersonen auf breiter Basis zugerechnet, ohne dass es auf ein Organisationsverschulden der Unternehmen ankomme. Es sei prinzipiell zwar richtig, die Compliance-Bemühungen von Unternehmen zu stärken, um so Straftaten präventiv zu verhindern. Diese Anstrengungen dürften aber nicht erst bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden, sondern müssten sich bereits auf der Tatbestandsebene zu Gunsten der Unternehmen auswirken. „Die Inanspruchnahme durch ein solches Gesetzesvorhaben muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen und darf gerade kleine Unternehmen nicht über Gebühr belasten, schon gar nicht in der aktuell akuten Belastungssituation durch die Corona-Pandemie“, betont der BKU Vorsitzende. Daher fordere der Bund Katholischer Unternehmer, vom Beschluss des Gesetzes in der geplanten Form und in der aktuellen Situation abzusehen.
Dem 1949 gegründeten Bund Katholischer Unternehmer e.V. (BKU) gehören mehr als 1.000 Inhaber-Unternehmer, Selbstständige und leitende Angestellte an. Der BKU ist in 32 Diözesangruppen gegliedert. In den Arbeitskreisen des Verbandes entstehen innovative Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik und zur werteorientierten Führung. Der BKU wirkt als Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Kirche und Politik.
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