Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschenrecht
Der am Freitag, 29. Januar, in erster Lesung vom Bundestag zu beratende Gesetzentwurf soll neue Mobilitätsbedürfnisse der Menschen aufgreifen. So werden unter anderem Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr neu gefasst. Aus Sicht des SoVD kann und muss ein reformiertes Personenbeförderungsrecht mehr barrierefreie Mobilität ermöglichen. Aber dafür muss der Gesetzentwurf an einigen Stellen noch nachgebessert werden.
Der SoVD fordert konkrete Standards zur Barrierefreiheit der Fahrzeuge. Zudem erwartet Bauer, dass das Thema Barrierefreiheit viel umfänglicher gedacht wird. „Sämtliche digitale Informationen, Bestellungs-, Buchungs- und Bezahlvorgänge müssen barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Verpflichtung ist insbesondere für Mobilitätsangebote wie beispielsweise ,Uber‘, ,Moia‘ oder ,Car2go‘, die weitgehend digital abgewickelt werden, zwingend erforderlich.“
Des Weiteren begrüßt der SoVD, dass vorgesehen ist, Taxiangebote zur Barrierefreiheit zu verpflichten. „Der aktuelle Gesetzentwurf beschränkt die Pflicht nur auf Unternehmen mit über 20 Fahrzeugen. Damit würde der übergroße Teil der Taxis nicht erfasst. Daher fordern wir, dass die Genehmigungsbehörden vor Ort auch weitergehende Einzelfallregelungen treffen können, um den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden“, so Bauer.
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