Verbraucher & Recht

Ihr Kinderlein kommet

Mit einem Werbeschreiben lockte die Kasseler Sparkasse ein 13-jähriges Kind. Das Kind sollte „S-INSIDER Gold Mitglied“ werden. Eine solche Mitgliedschaft enthielt unter anderem eine Kreditkarte – zum Preis von 5,90 Euro pro Monat. Die Verbraucherzentrale Hessen hält die Werbung für rechtswidrig und mahnte die Kasseler Sparkasse ab.

Etwa 23 bis 25 Euro Taschengeld monatlich empfiehlt ein Portal des Familienministeriums für ein 13-jähriges Kind. Ein interessantes Kundensegment, befand offenbar die Kasseler Sparkasse und wandte sich duzend mit einem besonderen Angebot an hessische Kinder. Für nur 5,90 Euro pro Monat gäbe es nicht zuletzt eine Kreditkarte.

Eine kleine Rechenhilfe war beigefügt: Das seien bloß 0,19 Euro pro Tag. Viel Geld für Kinder, die umgerechnet nicht einmal einen Euro Taschengeld pro Tag erhalten sollen. Wer gleich noch einen Bausparvertrag abschloss, erhielt sogar einen 100-Euro-Gutschein. „Bitte vereinbare gemeinsam mit deinen Eltern einen Termin mit mir“, hieß es am Ende des Briefes vom Kundenberater.

Wettbewerbswidrige Werbung

„Eine solche Werbung halten wir für rechtswidrig und auch moralisch fragwürdig“, sagt Kerstin Wolf, Referentin Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Denn das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet solche Aufforderungen an Kinder. „Kinder sind aus gutem Grund nur begrenzt geschäftsfähig. Eine Kreditkarte ist absolut kein Spielzeug“, so Wolf.

Die Abmahnung der Verbraucherzentrale Hessen ging zurück auf eine Verbraucherbeschwerde. Auf die Abmahnung verpflichtete sich die Kasseler Sparkasse, die Werbung nicht mehr zu versenden. Andernfalls würde eine Vertragsstrafe fällig. Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich ebenfalls über Unternehmen beschweren möchten, können sich an die Verbraucherzentrale wenden, etwa per Mail unter beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de.

Über Verbraucherzentrale Hessen e. V.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Hessen e. V.
Große Friedberger Straße 13 – 17
60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 972010900
Telefax: +49 (69) 972010-40
http://www.verbraucherzentrale-hessen.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel