Landrat Seefeldt zum Infektionsgeschehen im Landkreis
„Daher“, so Landrat Seefeldt, „kommen unsere Fachleute zu dem Ergebnis, dass aktuell keine kreisweiten zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Wir beobachten die Entwicklungen in den betroffenen Senioreneinrichtungen genau und sind mit den Leitungen in ständigem Kontakt und Austausch. Wir nehmen die Lage sehr ernst, dennoch sehen wir es gegenwärtig nicht als erforderlich an, dass hierdurch weitere Maßnahmen für die gesamte Bevölkerung des Landkreises folgen müssten“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.
Diese Vorgehensweise möchte der Landrat dem Land vorschlagen, sobald es zu einer Zusammenkunft mit Vertretern des Landes kommt. Sobald eine besonders hohe 7-Tages-Inzidenz vorliegt, erfolgt grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Land über mögliche oder notwendige Maßnahmen. Weitere große Infektionsherde gibt es in SÜW derzeit nicht.
Die Frage nach weitergehenden Schutzmaßnahmen, beispielsweise der Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, beantwortet der Kreischef klar: „Dies ist für unseren Landkreis nicht vorstellbar, da beispielsweise Bürgerinnen und Bürger aus manchen Ortschaften nicht mal mehr in die Stadt Landau fahren könnten.“
Auch andere grundsätzlich mögliche Maßnahmen, wie die Anordnung einer Ausgangsbeschränkung nach der das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zeiten oder zu bestimmten Zwecken, sieht Landrat Seefeldt aktuell als nicht angemessen an, weil sich das hiesige Infektionsgeschehen in geschlossenen Einrichtungen abspiele: „Solche zusätzlichen Maßnahmen und Anordnungen müssen genau abgewogen und äußerst differenziert eingesetzt werden, um die Bürgerinnen und Bürger auch mitnehmen zu können. Es muss erkennbar sein, dass die jeweiligen Einschränkungen maß- und sinnvoll und ggf. auch kontrollierbar sind. Deshalb spreche ich mich zum aktuellen Zeitpunkt gegen weitere punktuelle Verschärfungen in unserem Landkreis aus. Selbstverständlich werden wir genau beobachten, wie sich die Infektionslage weiter entwickelt“, informiert Seefeldt. Er appelliert weiterhin an die Einwohnerinnen und Einwohner, sich weiterhin konsequent an die bekannten Regeln „Abstand, Händewaschen, Maske“ zu halten, „denn auch, wenn es keiner mehr hören mag, ist das immer noch der beste Schutz für jeden Einzelnen und für unsere Nächsten.“
Hintergrund
Die erste Landesverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) sieht vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte mit einer hohen Zahl von Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen sich im Einvernehmen mit dem Land Rheinland-Pfalz über zusätzliche Schutzmaßnahmen abstimmen mit dem Ziel, bis zum 14. Februar 2021 jeweils eine Inzidenz von höchstens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche zu erreichen.
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