Neues Verpackungsgesetz für Gastronomie
Ab 2023 werden Gastronomiebetriebe verpflichtet, ihren Kunden für Produkte zum Mitnehmen nicht nur Einwegbehälter, sondern auch Mehrwegoptionen anzubieten. Dafür sorgt das neue Verpackungsgesetz, dass die Koalition kürzlich auf den Weg gebracht hat. Dabei gibt es nach Auskunft der ARAG Experten allerdings eine Ausnahme: Für Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Fläche und maximal fünf Mitarbeitern gilt das neue Gesetz nicht. Sie müssen allerdings andere Mehrwegoptionen sichtbar anbieten, z. B., dass Kunden Speisen und Getränke in mitgebrachten Mehrwegbehältern mitnehmen.
Darüber hinaus wird es eine erweiterte Pfandpflicht geben, die bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Dann werden auch Getränke ohne Kohlensäure, wie etwa Säfte, pfandpflichtig. Zudem gilt ab 2025 eine Mindestrecyclingquote für einige Verpackungen. Danach müssen Getränkeflaschen aus Kunststoff zu mindestens 25 Prozent aus Altplastik hergestellt sein.
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