Notfallzulassung für Insektengift gefährdet Bienen
Auslöser für die neuerliche Kritik ist die auf Antrag des Pflanzenschutzdiensts NRW vor wenigen Tagen in Kraft getretene Notfallzulassung für den Einsatz des verbotenen Wirkstoffes Thiamethoxam zur Saatgutbehandlung und zur Aussaat von mit dem Wirkstoff behandelten Zuckerrüben. Damit sollen Blattläuse, die so genannte Vergilbungsviren übertragen, bekämpft werden. Die Zulassung – erteilt von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – gilt vom 1. bis zum 30. April 2021 und betrifft vornehmlich Anbauflächen in Euskirchen, Jülich und Appeldorn bei Kalkar.
Thiamethoxam ist ein Neonikotinoid und greift bei Insekten in das zentrale Nervensystem ein. Er wirkt nicht selektiv gegen die Blattläuse, sondern tötet oder schädigt auch andere Insekten wie Honig- und Wildbienen. „Neonics schwächen das Immunsystem, stören ihre Orientierung und beeinträchtigen die Fortpflanzung. Damit werden auch Bestäubungsleistungen beeinträchtigt und Nahrungsketten für Feldvögel gestört“, so Ralf Bilke, Agrarreferent des BUND. Gerade wegen dieser Gefahren sei der Wirkstoff zum Einsatz im Freiland seit 2018 EU-weit verboten. Der BUND sieht eine Gefährdung der Insekten durch die Aufnahme von so genanntem Guttationswasser, das die Pflanzen in Form von Tropfen über ihre Blätter ausscheiden.
Auch die Auflagen dieser Zulassung zeigen, wie sehr ein Anbau unter Einsatz dieser Mittel in die komplett falsche Richtung laufe. „Blühende Zwischenfrüchte dürfen auf den betroffenen Zuckerrübenflächen nicht ausgesät und als Folgekultur nur solche Pflanzen ausgebracht werden, die für Bienen unattraktiv sind. 40.000 Hektar Ackerfläche sollten bewusst bienenfrei gehalten werden. Dies ist exakt das Gegenteil einer umweltverträglichen Landwirtschaft, die Anbau von Kulturpflanzen und Artenvielfalt miteinander vereint“, so Bilke.
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