Praxisferne Vorgaben bremsen die Weiterbildung
Im vergangenen Jahr hätten die Industrie-Arbeitgeber aus eigenem Antrieb bundesweit rund 4,8 Milliarden Euro in die betriebliche Weiterbildung investiert, das sei im Vergleich zur letzten Erhebung 2016 ein Plus von fast 16 Prozent. „Unsere Unternehmen wissen, dass sie die historischen Herausforderungen von Digitalisierung und Strukturwandel nur mit motivierten und bestens qualifizierten Belegschaften bewältigen werden“, so Fickinger. Allerdings finde Weiterbildung zu fast 90 Prozent während der Arbeitszeit statt, beispielsweise als selbstgesteuertes Online-Lernen oder in innerbetrieblichen Workshops.
„Wenn die Politik die Unternehmen bei der Weiterbildung wirksam unterstützen will, darf sie die Förderung nicht von starren Vorgaben wie einer Mindestqualifizierungszeit von 120 Stunden oder anderen unerfüllbaren Voraussetzungen abhängig machen. Statt Qualifizierung staatlich zu kanalisieren, sollte die Politik darauf vertrauen, dass die Unternehmen und Beschäftigten selbst besser wissen, welche Weiterbildungen sie brauchen und wann, wo und wie diese am besten stattfinden sollten.“ Angesichts der historischen Herausforderung, vor der die M+E-Industrie seit Beginn der Pandemie stehe, müssten die Instrumente des Beschäftigungssicherungsgesetzes und Arbeit-von-morgen-Gesetzes möglichst flexibel genutzt werden können.
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