Unfallversicherung zu FFP2-Pflicht in Bayern
"FFP2-Masken sind für den Arbeitsschutz konzipiert. Sie sind Persönliche Schutzausrüstung, mit der sich Beschäftigte vor partikelförmigen (staubförmigen) Gefahrstoffen und Krankheitserregern schützen. Um die optimale Schutzwirkung der Maske zu gewährleisten, ist eine Unterweisung erforderlich. Denn wenn eine FFP2-Maske nicht richtig dicht sitzt, dann nützt sie nicht mehr als eine Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff. Bundesländer, die FFP2-Masken im ÖPNV vorschreiben, könnten zum Beispiel eine Video-Unterweisung an Bahnsteigen und im Fahrgastraum anbieten – ähnlich den Hinweisen, die wir im Flugzeug bekommen.
Wichtig ist aber auch: Wenn Millionen Menschen in Bussen, Bahnen und Supermärkten FFP2-Masken tragen sollen, dann darf dies nicht zu Engpässen bei der Versorgung mit Persönlicher Schutzausrüstung führen. Es muss sichergestellt sein, dass für Beschäftigte, die für ihre Arbeit den Schutz von FFP2-Masken benötigen, weiter ein ausreichender Schutz vorhanden ist. Das betrifft besonders Menschen im Gesundheitsdienst, aber nicht nur. Es gibt viele Berufsgruppen, die regelmäßig mit Gefahrstoffen oder Stäuben umgehen müssen und auf Atemschutzmasken angewiesen sind."
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 13001-0
Telefax: +49 (30) 13001-9876
http://www.dguv.de
Stv. Pressesprecher DGUV
Telefon: +49 (30) 13001-1414
Fax: +49 (30) 13001-1420
E-Mail: presse@dguv.de