Verschärfte Maskenpflicht: Ab sofort sind medizinische Masken in Bussen und Bahnen zu tragen
Maskenpflicht gilt in Fahrzeugen, Stationen und Haltestellen
Wie bisher gilt die Maskenpflicht sowohl in den Fahrzeugen des ÖPNV als auch in Stationen sowie an Haltestellen.
Es besteht die Möglichkeit, OP-Masken an den Snack-Automaten in den Stationen sowie an einigen Stadtbahnhaltestellen der ÜSTRA zu erwerben. Fahrgäste sind aufgefordert, wie bereits zuvor auch, sich mit den entsprechenden Materialien zu versorgen.
Die Service- und Prüfpersonale von ÜSTRA und regiobus werden weiterhin auf die Einhaltung der verschärften Maskenpflicht achten und Personen mit nicht ausreichendem Schutz ansprechen.
Über Ansagen sowie Infodisplays wird bereits über die veränderten Regelungen informiert. Plakate in Fahrzeugen und an Stationen werden zeitnah aktualisiert.
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