Kommunikation

Verstärkte Zusammenarbeit beim Netzausbau in Grauen Flecke

Telefónica hat mit Telekom und mit Vodafone jeweils ein Memorandum of Understandig abgeschlossen, wonach die Unternehmen beabsichtigen, in grauen Flecken zu kooperieren. Die Bundesnetzagentur begrüßt Kooperationen der Mobilfunknetzbetreiber für eine bessere Breitbandversorgung der Bevölkerung.

Kooperationen der Betreiber können wesentlich zu einer besseren Mobilfunkversorgung in Deutschland beitragen,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir begrüßen, dass nun drei Unternehmen jeweils in Verhandlungen stehen.“

Verhandlungen der drei Betreiber

Die Mobilfunknetzbetreiber beabsichtigen bei der Versorgung sogenannter grauer Flecken stärker miteinander zu kooperieren. Bei grauen Flecken handelt es sich in Abgrenzung zu den sogenannten weißen Flecken um Gebiete, die bislang nur von einem Betreiber mit mobilem Breitband versorgt werden. 

Zunächst beabsichtigten nur Telekom und Vodafone in grauen Flecken zu kooperieren. Nach Intervention von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur stehen jetzt drei Mobilfunknetzbetreiber – auch Telefónica – jeweils in Verhandlungen.

Bundesnetzagentur begrüßt Kooperationen

Mit Blick auf eine bessere Breitbandversorgung der Bevölkerung sind die Aktivitäten der Mobilfunknetzbetreiber nachdrücklich zu unterstützen. Gleichzeitig ist dabei dem Regulierungsziel eines chancengleichen Wettbewerbs Rechnung zu tragen. 

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt begleiten die Verhandlungen aus frequenzregulatorischer bzw. kartellrechtlicher Sicht. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, Kooperationen der Netzbetreiber weitestgehend zu ermöglichen, da diese zu einem kosteneffizienten Netzausbau und einer Verbesserung der mobilen Breitbandversorgung beitragen können.

Verbesserung der Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum

Die Versorgung mit mobilem Breitband ist in Deutschland in städtischen Gebieten bereits sehr gut. Aber in Gebieten, in denen keine Mobilfunkversorgung gegeben ist als auch in Gebieten, in denen nur ein Mobilfunknetzbetreiber eine Versorgung anbietet, können solche Kooperationen zu einer Verbesserung der Mobilfunkversorgung der Bevölkerung gerade im ländlichen Raum beitragen.

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