Verbraucher & Recht

„Volkswagen lügt schon wieder“ – so sieht der neue Pfusch des Autobauers beim EA288-Motor aus

Offenbar herrscht bei VW Panik vor der nächsten Klageflut: In einer beispiellosen und fragwürdigen Werbekampagne unter dem Titel „Warum sich EA288 Klagen nicht lohnen“ versucht der Autobauer aktuell, geschädigte Verbraucher von Klagen abzuhalten. Dabei sind diese spätestens seit dem EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2020, demzufolge das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung gilt, nun besser denn je.

„VW hat die Chance vertan, aus dem Skandal um den EA189 – der größten Krise seiner Konzerngeschichte – konstruktiv zu lernen“, erklärt Ulf Böse, Rechtsanwalt und geschäftsführender Namenspartner bei Decker & Böse. „Stattdessen versucht der Konzern nun noch dreister, die Debatte ohne Bezug zu technischen Fakten zu verzerren. Dass VW dabei sogar mit einer eigens aufgesetzten Homepage und massivem Werbebudget bei den Suchmaschinen nach vorne drängt, um mögliche Kläger zu entmutigen, zeigt eigentlich nur, wie groß die Verzweiflung bei VW sein muss“.

Das steht VW mit den EA288 Klagen bevor 

Tatsächlich könnte die nächste große Klageflut äußerst kostspielig für VW werden, da der EA288-Motor in mehr als vier Millionen Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 verbaut worden ist. Nicht ohne Grund stellen sich bei EA288-Klagen inzwischen immer mehr Rechtsschutzversicherer hinter geschädigte Verbraucher und geben grünes Licht für die Prozesskostenübernahme. „Und das aus gutem Grund: Nach unseren Erkenntnissen kommt auch beim EA288-Motor ein illegales Thermofenster zum Einsatz. Somit sind auch aktuelle Modelle von VW, Audi, Seat und Skoda betroffen. Der VW-Konzern lügt also schon wieder, wenn er behauptet, dass Klagen aussichtslos seien. Der erneute Pfusch ist alles andere als ein Hirngespinst“, erklärt Böse.

EA288 Klagen lohnen sich

„Die Erfahrung aus dem VW-Abgasskandal rund um den Motor EA189 und das jüngste EuGH-Urteil legen nahe, dass VW mit seiner aktuellen Werbekampagne erneut auf dem Holzweg ist“, sagt Böse. Tatsächlich sind die Parallelen zum Vorgängermotor auffällig. Auch beim EA189 behauptete der Konzern lange, es sei kein Schaden für die Kunden entstanden. Im Februar 2020 verpflichtete sich VW dann, im Rahmen der Musterfeststellungsklage insgesamt 830 Millionen Euro Entschädigung zu bezahlen. Und ähnlich wie zu Beginn der Klageflut gegen den EA189-Motor in den Jahren 2016/2017 kann man auch jetzt beobachten, dass sich eine Klageflut anbahnt – schon jetzt ist die Zahl der EA288-Klagen vierstellig, Tendenz steigend. Hinzu kommt, dass es allein auf Landgerichtsebene bereits zahlreiche Urteile zugunsten der Verbraucher gab.

„VW-Kunden sollten auf jeden Fall prüfen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und sich rechtlichen Beistand bei einem erfahrenen Anwalt suchen, der sich auf den Abgasskandal spezialisiert hat. Die Erfolgschancen stehen derzeit so gut wie nie“, erklärt Böse. „Und das besser früher als später, da VW auf Zeit spielt, damit betroffene Kunden aufgrund von Verjährung ihre Ansprüche irgendwann nicht mehr geltend machen können.“

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Über die Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Decker & Böse ist eine der führenden Anwaltskanzleien für Verbraucherschutz und Massenschäden in Deutschland. Die Sozietät wurde 2015 von Ulf Böse und Markus Decker an ihrem heutigen Hauptstandort in Köln gegründet. Weitere Zweigstellen befinden sich in Berlin, Hannover, Hamburg, Frankfurt a. M., München und Stuttgart. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der insgesamt 150 Mitarbeiter gehören insbesondere Autokauf-Rückabwicklung sowie Schadensersatz im Rahmen des Abgasskandals, Diesel-Fahrverbot, Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen, Widerruf von Autokrediten, Leasingverträgen, Immobiliendarlehen und Konsumentenkrediten sowie Themen innerhalb des Verkehrs- und Arbeitsrechts.

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