Ärztekammer Nordrhein appelliert: Impftermine nicht verstreichen lassen
„Jeder Impfstoff ist vor seiner Zulassung auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft worden. Das gilt für die Vakzinen von Biontech und Moderna ebenso wie für den Impfstoff von AstraZeneca“, betonte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. „Und alle schützen in der Mehrzahl der Fälle die Geimpften nachweislich davor, schwere Krankheitsverläufe zu erleiden oder an COVID-19 zu versterben.“ Der Kammerpräsident appellierte deshalb nachdrücklich an alle Impfberechtigen, insbesondere an Ärztinnen, Ärzte und Angehörige anderer Gesundheitsberufe, sich impfen und wertvollen Impfstoff nicht ungenutzt zu lassen.
Henke verwies in diesem Zusammenhang auf das Paul-Ehrlich-Institut (www.pei.de), das in Deutschland für die Zulassung und Überwachung von Impfstoffen verantwortlich ist. Das PEI bezeichnet den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca als hochwirksam. In den Zulassungsstudien habe keiner der zweimal geimpften Studienteilnehmer mit einer SARS-CoV-2-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Impfreaktionen träten zwar nach der Gabe des Impfstoffs verhältnismäßig häufig auf. Sie seien aber von kurzer Dauer und spiegelten in der Regel die normale Immunantwort des Körpers auf die Impfung wider.
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