Auswertung des WSI-Portals Lohnspiegel.de
Besonders verbreitet ist die Sorge vor einer Ansteckung bei Beschäftigten, die in ihrem Beruf regelmäßig engen Kontakt zu anderen Menschen haben und deshalb auch bei guten Arbeitsschutzmaßnahmen besonders exponiert sind. So haben seit Beginn des zweiten Lockdowns am 2. November 2020 mehr als die Hälfte der Befragten aus den Bereichen Erziehung und Soziales (57 Prozent) und den medizinischen Gesundheitsberufen (52 Prozent) angegeben, Sorgen vor einer berufsbedingten Ansteckung zu haben. Es folgen die Verkaufsberufe (47 Prozent) sowie die nichtmedizinischen Gesundheitsberufe (46 Prozent), zu denen beispielsweise Altenpflegerinnen und Altenpfleger gehören. Aber auch in Berufsfeldern mit geringerem Risiko gibt es viele Beschäftigte, die sich Sorgen vor einer Ansteckung machen. Hierzu zählen Beschäftigte in Produktion und Fertigung (31 Prozent), in Informatik und Kommunikationstechnologie (28 Prozent) sowie in den klassischen Bürotätigkeiten aus dem Bereich Unternehmensführung und organisation (29 Prozent).
„Ein entscheidender Faktor für die Sorgen der Beschäftigten ist, wie weitreichend die Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen sind und wie konsequent sie im Betrieb umgesetzt werden“, sagt Dr. Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit am WSI. „Viele Arbeitgeber haben schnell und vorbildlich auf die neue Lage reagiert – aber leider ist das noch nicht überall der Fall.“ So attestierte seit Beginn des zweiten Lockdowns zwar eine Mehrheit der Befragten (54 Prozent) ihrem Arbeitgeber, bereits ausreichende betriebliche Maßnahmen umgesetzt zu haben. Jeder dritte Befragte (33 Prozent) sah dies jedoch nur mit Einschränkungen so, jeder Achte (12,5 Prozent) vermisste ausreichende Maßnahmen seitens des Arbeitsgebers. „Das führt bei den Beschäftigten verständlicher Weise zu Frust und kann das Vertrauensverhältnis im Betrieb dauerhaft beschädigen“, so Ahlers.
Viele Betriebe setzten zudem zu einseitig auf verhaltensorientierte Maßnahmen bei den Beschäftigten, ohne selbst die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation an die Bedingungen der Corona-Pandemie anzupassen. So beschränken sich viele Arbeitgeber darauf, von ihren Beschäftigten die Einhaltung der Hygieneregeln, der Pflicht zum Maskentragen oder zum Abstandhalten anzumahnen – passen aber die Leistungsanforderungen nicht an die veränderten Umstände an, die vor allem bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten durch das dauerhaft erschwerte Atmen beim Tragen einer Maske entstehen können. Ein weiterer Kritikpunkt ist die seit Jahren mangelhafte Umsetzung der nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen körperlicher und psychischer Belastungen. Diese haben in der aktuellen Situation eine besondere Relevanz. „Durch die Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und die veränderte Arbeitssituation ist für die Beschäftigten eine neue psychische Belastung entstanden – und zwar auch in Berufen, die vor Ausbruch der Pandemie keine besonderen Gesundheitsrisiken bargen“, so Ahlers.
Betriebliche Mitbestimmung: in Zeiten von Corona unabdingbar
Weitreichende Mindestanforderungen für den Arbeitsschutz enthält die SARS CoV-2-Arbeitsschutzregel, die seit August 2020 für alle Betriebe in Deutschland verbindlich ist. „Bei der konkreten Planung und Umsetzung im Betrieb sollen die Beschäftigten unbedingt eng eingebunden werden“, rät WSI-Expertin Elke Ahlers. „Das schafft die Voraussetzungen für gute Lösungen, die von allen Betroffenen mitgetragen und befolgt werden.“ Wie bei allen Maßnahmen des Arbeitsschutzes hat der Betriebsrat bei den Corona-Schutzmaßnahmen ein gesetzlich verbrieftes Mitbestimmungsrecht. Allerdings hatten nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Jahr 2019 nur noch 40 Prozent der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben mit fünf oder mehr Mitarbeitern einen Betriebsrat.
Vor allem in kleineren Betrieben gibt es laut IAB selten Betriebsräte – und damit in der Größenklasse, in der überdurchschnittlich viele Beschäftigte auch im zweiten Lockdown ausreichende Corona-Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers vermissen. So bewerteten in der Befragung von Lohnspiegel.de 14 Prozent der Befragten aus Kleinbetrieben mit unter 100 Beschäftigten die bisherigen Maßnahmen als nicht ausreichend, verglichen mit 12 Prozent in Betrieben mit 100 bis 500 Beschäftigten und 9 Prozent in Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten.
Umso wichtiger sind effektive Arbeitsschutzkontrollen – auch und gerade in den vielen kleineren Betrieben. „Leider ist die Arbeitsschutzaufsicht in Deutschland personell sehr dünn aufgestellt“, so Ahlers. „Das rächt sich jetzt in der Corona-Pandemie, da der Staat die Einhaltung der Corona-Arbeitsschutzregeln nicht flächendeckend überwachen kann.“ So wird ein Betrieb in Deutschland statistisch gesehen nur alle 25 Jahre auf die Einhaltung des Arbeitsschutzes kontrolliert. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede je nach Bundesland: So vergehen in Mecklenburg-Vorpommern zwischen zwei Kontrollen statistisch gesehen nur 5,5 Jahre, im Saarland sind es 47 Jahre (siehe auch Abbildung 2). Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert seit langem eine bessere Personalausstattung für die Arbeitsschutzbehörden.
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