DEHOGA Niedersachsen ist mit Corona-Beschlüssen vom 10. Februar 2021 höchst unzufrieden
Festzustellen sei, dass erste Mitgliederreaktionen auf die Beschlüsse zunehmend aggressiver und ablehnender seien als bisher. Der DEHOGA Niedersachsen deutet das als ein Zeichen, dass die Corona-Politik der Landesregierung an Zustimmung in der Branche verliert.
Hatte der von der Landesregierung in der letzten Woche vorgelegte 6-Stufen-Plan noch einen Öffnungsperspektive für das Gastgewerbe ab einer stabilen Inzidenz von 50 plus einem RWert von unter 0,8 ausgewiesen, so ist dieser Einstiegswert zum einen mit der Berliner Beschlusslage auf 35 gesunken. Ein Wiedereinstieg wird damit um weitere Wochen nach hinten verschoben. Was aber zum zweiten darüber hinaus für blankes Entsetzen in der Branche Sorge getragen hat, ist der Umstand, dass das Gastgewerbe in dem Beschluss noch nicht einmal als Branche adressiert wird, die ab der Inzidenz 35 wieder öffnen können soll.
Präsident Detlef Schröder verweist darauf, dass das Niedersächsische Gastgewerbe seit November 2020 im Lockdown verharrt. Auch wenn für November- und Dezember die zugesagten Hilfen jetzt fließen würden, stünden diesen Zahlungen in den Betrieben aufgebaute Verbindlichkeiten gegenüber. Die Fixkostenerstattung aus der Überbrückungshilfe III können zwar zwischenzeitlich beantragt werden, wann hier Unterstützungsbeträge fließen, sei nicht absehbar.
„Immer mehr Betriebe stehen vor der Entscheidung, sich jetzt aus betriebswirtschaftlichen Gründen vom Markt zu verabschieden. Diese Betriebe werden nach Ende der Coronakrise nicht mehr zurückkommen“, so Detlef Schröder. Die Landesregierung müsse jetzt festlegen, wann das Gastgewerbe nach dem Kalender wieder öffnen darf. Nur eine solche Festlegung bringe verloren gegangenes Vertrauen in die Branche zurück.
„Das Gastgewerbe will endlich wieder mit seiner eigenen Hände Arbeit sein Geld verdienen“, so der Appell Detlef Schröders an die Landesregierung. Die UnternehmerInnen und ihre MitarbeiterInnen brauchen jetzt Sicherheit, wann sie wieder arbeiten dürfen.
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