Deutsche Vereinigung für Datenschutz gegen ARZG-Änderung
Der Entwurf plant eine Ausweitung der behördlichen Befugnisse ohne aber auch nur an einer Stelle die Transparenz für die Betroffenen und deren Möglichkeit, rechtliches Gehör zu erhalten, zu verbessern. Da es sich hier um hochsensible Informationen handelt, die Auskunft über politische Verfolgung, über prekäre Familienverhältnisse oder über Notsituationen geben, wird sowohl vom Verfassungsrecht wie von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung gefordert, dass ein solches Gesetz Schutzvorkehrungen für die Betroffenen vorsieht.
Dazu der DVD-Vorsitzende Frank Spaeing: „Das Gesetz zum AZR müsste generell wegen Datenschutzverstößen umfassend überarbeitet werden. Statt die Rechte der Betroffenen auf den europaweit geltenden Standard zu bringen, wird mit dem BMI-Entwurf die Entrechtung und Bevormundung der Ausländer weiter vorangetrieben. Der Entwurf darf so nicht Gesetz werden.“
Der stellvertretende DVD-Vorsitzende Werner Hülsmann ergänzt: „Die vom Innenministerium durchgeführte Verbändeanhörung war eine Farce: Soweit bekannt, wurde kein Datenschutzverband beteiligt, obwohl es im Entwurf durchgängig um verschärfte Dateneingriffe geht. Und eine Frist von 4 Tagen zur Stellungnahme auf einen über 100-seitigen Gesetzentwurf verhindert, dass sich Experten qualifiziert mit einer derart schwerwiegenden Gesetzesänderung auseinandersetzen können.“
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