Förderung für digitale Vorhaben
Die neuen Förderkonditionen sehen einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent – maximal 12.000 Euro – für Vorhaben in Höhe von bis zu 120.000 Euro vor, die für die Umstellung auf digitale Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Erhöhung der IT-Sicherheit notwendig sind. Dazu gehören sowohl spezielle Hard- oder Software als auch beispielsweise Mitarbeiterschulungen. Die Förderung kann entweder als Tilgungszuschuss für ein Darlehen oder auch als direkter Zuschuss in Anspruch genommen werden. Den Antrag auf einen Zuschuss nimmt die L-Bank direkt vom Betrieb Online entgegen. Tilgungszuschüsse werden gemeinsam mit der Hausbank beantragt.
Gleichzeitig verweist Gebhardt auf die vielfältigen Webseminare der Handwerkskammer, die kurz, knapp und kostenfrei im unkomplizierten Online-Format unter https://www.hwk-stuttgart.de/handwerkdigital viel Know-how auch zum Thema Digitalisierung im Handwerk vermitteln.
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