Energie- / Umwelttechnik

GAP-Umsetzung: NABU fordert mehr Mitsprache von Umweltverbänden und -behörden

Am kommenden Freitag kommen die Landwirtschaftsministerinnen und -minister der Länder mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zu einer Sonder-Agrarministerkonferenz zusammen, um über die Verteilung der EU-Agrarsubventionen ab 2023 zu verhandeln. In einem sogenannten Nationalen Strategieplan müssen Bund und Länder gegenüber der EU-Kommission bis zum kommenden Jahr darlegen, nach welchen Regeln die rund sechs Milliarden Euro, die Deutschland jährlich aus der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) erhalten wird, an die Agrarbetriebe fließen sollen.

Der NABU kritisiert dabei den Versuch der Bundesregierung, den Strategieplan zu verabschieden, bevor die europäische Rahmengesetzgebung dafür überhaupt feststeht. Diese wird noch einige Wochen lang in Brüssel beim sogenannten Trilog zwischen EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission verhandelt. Dabei geht es unter anderem um die Flächenanteile, die Betriebe für die Artenvielfalt reservieren müssen und wie viel Geld für die Honorierung von Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen wird. Die Kommission hat klar gemacht, dass sie dabei auf grundlegende Verbesserungen zugunsten des Klima- und Naturschutzes und auf eine echte Mitsprache für Umweltbehörden und -verbände besteht.

„Wer jetzt eine Agrarpolitik durchsetzen will, die sich kaum von der bisherigen unterscheidet, der hat die Rechnung ohne Brüssel gemacht und gefährdet die Planungssicherheit für die Betriebe. Denn bei der finalen Genehmigung der Strategiepläne 2022 hat immer noch die EU-Kommission das letzte Wort“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Wenn die Beteiligung der Umweltverbände nicht ausreichend erfolgt ist oder qualitative Mängel auftreten, könnte das Verfahren durch Widersprüche  und mögliche Klagen noch verzögert werden. Die europäischen Klima- und Biodiversitätsziele für 2030 gelten auch für die Agrarpolitik. Das spiegele sich aber in den gegenwärtigen Plänen Klöckners kaum wieder. „Werden Naturschutzziele im Strategieplan nicht angemessen berücksichtigt, droht eine Hängepartie, wie wir sie bei Umsetzung der Düngeverordnung gesehen haben. Und weil Deutschland wegen des Verlusts geschützter Wiesen und Weiden sowie dem Verschwinden von Agrarvögeln bereits Klagen der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof drohen, wird der Handlungsdruck zusätzlich verschärft“, so der NABU-Präsident.

Der NABU begrüßt die Forderungen der Umweltministerkonferenz der Länder nach einer verbindlichen ressortübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Umwelt- und Landwirtschaftsministerien. Die Agrarministerkonferenz müsse zudem die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft zur nationalen GAP-Umsetzung abwarten. „Wir müssen die Zeit bis zum Ende des Trilogs nutzen, um uns gemeinsam auf die groben Leitlinien zu verständigen, wie die Steuermilliarden für eine planvolle ökologische und sozialverträgliche Transformation der Landwirtschaft in Deutschland genutzt werden können“, ruft Krüger alle Beteiligten auf.

Der NABU fordert den schleswig-holsteinischen Umwelt- und Agrarminister Jan-Philip Albrecht auf, die Forderungen der UMK auch im Kreis der Agrarminister offensiv zu vertreten. Die Position, die Ergebnisse des Trilogs abzuwarten bevor der Nationale Strategieplan NSP in Deutschland finalisiert wird, hält der NABU Schleswig-Holstein für richtig und appelliert daher an den Minister, auf der AMK nicht vor Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner einzuknicken.

Der NABU stellt drei Kernforderungen an den Nationalen Strategieplan:

  1. Eine schrittweise Umwandlung der kontraproduktiven Flächenprämien in die sogenannten Eco-Schemes (Öko-Regelungen) der Ersten Säule und in die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der Zweiten Säule. Bis 2028 sollten die Flächenprämien gänzlich abgeschafft werden.
  2. Eine ausreichende Finanzierung der EU-rechtlich zwingenden Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft durch die GAP. Hierfür müssten mindestens eine Milliarden Euro jährlich in der Zweiten Säule einkommenswirksam für Landnutzer zur Verfügung stehen, die diese Aufgaben erfüllen.
  3. Eine Qualitätssicherung für die sogenannten Eco-Schemes zur effektiven Förderung des Klimaschutzes und der Biodiversität. Hier werden bislang immer wieder Maßnahmen vorgeschlagen, die hohe Mitnahmeeffekte verursachen und einer Fortführung des bisherigen ineffektiven sogenannten Greenings gleichkommen würden (bspw. Anbau von Zwischenfrüchten, Precision Farming) oder sogar eine kontraproduktive Wirkung für Natur, Umwelt und Klima haben (bspw. Anbau von Biomasse zur Energieerzeugung).
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