Gesundheit der Mitarbeiter fördern
Folgen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern beinhaltet auch Schutz- und Sorgfaltspflichten. „Diese Pflichten umfassen alle Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer im Rahmen des Geschäftsbetriebs. Dazu gehören zum Beispiel die Instandhaltung der Geschäftsräume, aber auch das Bereitstellen von Schutzkleidung sowie der Schutz vor Überanstrengung der Arbeitnehmer“, informiert Matthias Spielmann.
Gesundheit der Mitarbeiter aktiv fördern
Gesundheitsförderung im Betrieb fängt schon im Kleinen an: „Unabhängig von der Tätigkeit: Pausen sind wichtig zum Auftanken und Abschalten und helfen, Stress zu reduzieren“, so der Experte der NÜRNBERGER. Denn neben langem Sitzen im Büro sowie Tragen und Heben in manuellen Berufen wie etwa in der Produktion, im Handwerk und in der Pflege, gehört auch Stress zu den Auslösern der weit verbreiteten Muskel-Skelett-Erkrankungen. Dazu zählen Gelenkbeschwerden ebenso wie Rückenschmerzen oder Bandscheibenschäden. Daher sind regelmäßige Pausen wichtig für die Stressminderung und sollten Teil der Firmenkultur sein. Obstkörbe in Gemeinschaftsräumen bieten einen gesunden Pausensnack. Wasserspender und gesunde Getränke wie Tees unterstützen beim ausreichenden Trinken. Kooperationsverträge mit Fitnessstudios oder Gesundheitsanlagen bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit, individuell Sport zu treiben oder Kurse für die Entspannung zu besuchen.
Was eine bKV leisten kann
Doch nicht nur mit Benefits wie Fitnessstudio oder Obstkorb können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun. Auch eine betriebliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer kann zur Gesundheitsförderung beitragen. Denn sie bietet die Möglichkeit, Lücken im Versicherungsschutz zu einem günstigen Beitrag zu schließen – ohne die bei vielen Zusatztarifen sonst übliche Gesundheitsprüfung. Wer beispielsweise seine Rückenprobleme osteopathisch behandeln lassen möchte, kann dazu eines der zahlreichen Leistungspakete der NÜRNBERGER bKV in Anspruch nehmen. Das Angebot des Versicherers umfasst verschiedene Bausteine: von hochwertigem Zahnersatz über Heilpraktikerbehandlung und alternative Arzneimittel bis zur Chefarztbehandlung sowie einem Einbettzimmer im Krankenhaus. „Für Familien ist besonders interessant, dass Familienmitglieder über eigene Tarife mitversichert werden können“, ergänzt Spielmann. Ebenfalls attraktiv: Während entgeltfreien Zeiten wie etwa Eltern- oder Pflegezeiten besteht der Versicherungsschutz weiter. Und auch an schwierige Zeiten, wie aktuell die Corona-Krise, ist gedacht: Alle Tarife enthalten einen Pandemieschutz. Das heißt: Bei Eintritt werden Betriebe bis zu sechs Monate beitragsfrei gestellt. Die Arbeitnehmer haben in dieser Zeit aber weiterhin Versicherungsschutz für dringend angeratene Behandlungen und bei einem Unfall. „Eine bKV bietet Betrieben mehrere Vorteile: Nicht nur die Mitarbeiterbindung wird gestärkt und neuen Arbeitnehmern eine attraktive Zusatzleistung geboten. Die bKV fördert gleichzeitig die Gesundheit der Belegschaft durch die häufigere Nutzung von Vorsorgeuntersuchungen oder bessere Behandlung im Krankheitsfall“, fasst der Experte der NÜRNBERGER Versicherung zusammen.
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Weitere Informationen unter www.nuernberger.de/betriebliche-krankenversicherung.
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