Gleiss Lutz erstreitet vor dem OLG München für Burda und Noweda wichtigen Erfolg gegen missbräuchliches Verhalten des Herausgebers der „Apotheken Umschau“
Schon das Landgericht München I hatte im Dezember 2019 entschieden, dass der Wort & Bild Verlag damit seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Apothekenkundenzeitschriften missbräuchlich ausnutzt.
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil am 28. Januar 2021 (VI-U (Kart) 4/20) dieses Urteil in allen Punkten bestätigt. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Auch das Oberlandesgericht sieht es als erwiesen an, dass der Wort & Bild-Verlag seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und kartellrechtswidrig handelt. Es störte sich vor allem daran, dass der Wort & Bild-Verlag durch die Bedingungen für Digitalangebote im Wesentlichen seine Marktanteil aus Quasi-Monopolzeiten weiterhin sichern wollte. Eine Rechtfertigung dafür, das vergünstigte Digitalangebot an die Menge der bislang abgenommenen Exemplare der Apotheken Umschau zu knüpfen, ist auch aus Sicht des Oberlandesgerichts München nicht ersichtlich. Es stützte seine Argumentation u.a. auf die jüngsten Entscheidungen des EuGH zu Intel und des BGH zu Facebook.
Für mylife media (Burda und Noweda) war das folgende Gleiss Lutz-Team tätig: Dr. Petra Linsmeier (Partner, Kartellrecht), Dr. Luidger Röckrath (Partner, Litigation, beide Federführung), Dr. Daniel Petzold (Kartellrecht) und Dr. Björn Kalbfus (Counsel, Gewerblicher
Rechtsschutz, alle München).
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