Keine Meldepflichten im Kinderschutz! Fachverbände fordern, Beschlüsse des Bundesrates zum KJSG nicht umzusetzen
Die Verbände betonen, dass insbesondere in den §§ 8a SGB VIII, 4 und 4a KKG rechtssystematisch und fachlich problematische Regelungen vorgeschlagen werden, die grundlegende Strukturprinzipien des deutschen Kinderschutzes aushöhlen und zentrale Vertrauens- und Hilfebeziehungen untergraben würden. Sie fordern, diese Änderungsvorschläge zu streichen. Der Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ist am Montag, 22. Februar 2021, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages.
Bereits am 14. Januar hatte die DGSF zusammen mit den Verbänden der Erziehungshilfe und weiteren Fachorganisationen zum Regierungsentwurf des KJSG Stellung genommen, insbesondere zu den dortigen Regelungen zum Kinderschutz.
Die aktuelle Erklärung haben gezeichnet:
- Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD)m
- Bundesarbeitsgemeinschaft Die Kinderschutz-Zentren e. V.
- Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. (AFET)
- Bundesverband katholischer Erziehungshilfeeinrichtungen e. V. (BVkE)
- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF)
- Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)
- Deutscher Sozialgerichtstag e. V. (DSGT)
- Evangelischer Erziehungshilfeverband e. V. (EREV)
- Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen e. V. (IGfH)
Zu den DGSF-Stellungnahmen: www.dgsf.org (StartseiteFachthemen / Stellungnahmen)
Direkter Link zur aktuellen Stellungnahme: www.dgsf.org/themen/stellungnahmen-1/verbaendestellungnahme-zum-bundesratsbeschluss-vom-12-februar-2021
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