Kliniken wirtschaftlich absichern
Dank der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser und insbesondere der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken, ist die medizinische Versorgung der erkrankten Infizierten immer gesichert gewesen. Das war nur möglich, weil die Krankenhäuser alle verfügbaren Ressourcen für die Pandemiebewältigung eingesetzt haben und dies auch weiterhin tun. Allerdings müssen die Krankenhäuser wie im ersten Jahr der Pandemie auch in diesem noch härteren zweiten Jahr wirtschaftlich abgesichert werden. Das ist mit Beginn des Jahres aber nicht mehr der Fall. „Pandemiebedingte Belegungsrückgänge und Erlösausfälle werden nur noch wenigen Kliniken erstattet. Die Abhängigkeit der Ausgleichszahlungen vom Inzidenzwert 70 und einem 75%igen Mindestauslastungsgrad der Intensivstationen führt dazu, dass immer weniger Kliniken Unterstützungen erhalten. Fakt aber ist, dass nahezu alle Kliniken pandemiebedingte Erlösausfälle haben, weil die Belegungsdichte zur Infektionsprävention zurückgefahren werden muss und weil Mitarbeiter erkranken und quarantänebedingt ausfallen. Dies und natürlich auch die Freihaltung von Kapazitäten führen dazu, dass die unabwendbaren jährlichen Gesamtkosten eines Krankenhauses über das bestehende gesetzliche Budgetrecht nicht gedeckt werden können und die Kliniken in Defizite kommen“, erklärte Georg Baum.
Die DKG appelliert an die Bundesregierung und die Bundesländer auch für das Jahr 2021 einen Ganzjahresausgleich einzuführen. Dies muss zeitnah erfolgen. Viele Krankenhäuser brauchen wegen der Erlösausfälle und der akuten Liquiditätsprobleme die Ausgleichszusage des Gesetzgebers. Alle Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit über die wirtschaftliche Absicherung der Ganzjahreskosten.
„Die Pandemie ist eine Jahrhundertbelastung. Deren Bewältigung ist über bestehende Regelmechanismen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht möglich. Jedes weitere Zögern beim Absichern der Krankenhäuser schwächt die, auf die es weiterhin besonders ankommt und deren zentrale Rolle in der Daseinsvorsorge für uns alle“, so der Hauptgeschäftsführer.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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