Gesundheit & Medizin

Länger Kinderkrankengeld: Wann? Wie? Wo?

„Wie kann ich Kindergeld wegen der Betreuung meines Kindes beantragen?“ „Wo kann ich meine Fragen stellen?“

Seit dem Bekanntwerden der Neuregelung zum Kinderkrankengeld erreichen die AOK PLUS täglich hunderte Anrufe zu diesem Thema. Wartezeiten am Telefon sind deswegen unvermeidlich.

Aus diesem Grund stellt die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen ihren Versicherten auf ihrer Homepage einen Frage-Ant-wort-Katalog zur Verfügung. Dieser ist über folgenden Link erreichbar: plus.aok.de/corona

Um darüber hinaus ihren Versicherten den Antrag auf Kinderkrankengeld so einfach wie möglich zu machen, gibt es auf der Homepage der AOK PLUS auch ein Musterformular.
Dieses kann entweder per Post versendet oder direkt in die Briefkästen der Filialen vor Ort gesteckt werden.

Noch schneller und bequemer geht die Beantragung über die Online-Filiale der AOK PLUS: Anmelden, den Antrag hochladen, fertig.

Und das rund um die Uhr und an allen Tagen der Woche.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Sternplatz 7
01067 Dresden
Telefon: +49 (800) 1059011144
Telefax: +49 (1802) 471001
http://www.aokplus-online.de

Ansprechpartner:
Hannelore Strobel
Pressesprecherin
Telefon: +49 (351) 4946-11144
E-Mail: hannelore.strobel@plus.aok.de
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