MEBEDO Care
Reaktion auf Corona-Pandemie
MEBEDO Care entstand als Reaktion auf die Entwicklung des vergangenen Jahres. "Derzeit fehlt es an fachlich neutraler Beratung. Nehmen wir das Beispiel der Covid-19-Pandemie. Es hat sich vieles verbessert, aber gerade in kleineren und mittelgroßen Unternehmen ist meiner Erfahrung nach das Wissen über die rechtlichen Anforderungen, aber auch über die verfügbaren technischen Möglichkeiten nicht immer ausreichend vorhanden. Letzteres kann aber gerade dazu führen, dass die Mitarbeiter weitestgehend ohne das Risiko sich zu infizieren arbeiten können, ohne dass der Geschäftsbetrieb gravierend leidet. Die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen ist für die Geschäftsführungen wichtig. Erst dann sind sie rechtssicher.", erklärt Dr.-Ing. Thorsten Neumann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefährdungsanalysen von Arbeitsplätzen und Geschäftsführer der MEBEDO Holding GmbH.
Ahnungslos im Homeoffice
Ein Beispiel dafür ist der Umgang mit Homeoffice. „Manche Unternehmen schicken ihre Beschäftigten ins Homeoffice, ohne sich um arbeitsschutzrechtliche Vorgaben zu kümmern, ohne eine Gefährdungsbeurteilung, zum Teil auch ohne datenschutzrechtliche Absicherungen", so Dr. Neumann.
Lüftungskonzepte
Andere Unternehmen haben kein Lüftungskonzept, das dazu beitragen könnte, die Gesundheitsgefährdung ihrer Belegschaft durch SARS-CoV-2-Infektionen gering zu halten. Oder sie haben kein Konzept, das praktikabel ist. "Dabei gibt es gerade für die Luftreinigung in Innenräumen längst sichere technische Lösungen. Auch erlauben die Vorgaben wie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel genügend Spielraum für sichere und rechtssichere Lösungen, die auch lebbar sind“, fasst Dr. Thorsten Neumann seine Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen zusammen.
Betreiber, ohne es zu wissen
Genauso ist vielen Betreibern von Trinkwasseranlagen noch immer nicht klar, welche Anforderungen die Trinkwasserverordnung für sie hat bzw. die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung. „Manche wissen nicht einmal, dass sie Betreiber sind und als solche Pflichten haben“, erklärt Dr. Neumann.
Unterstützung mit Rat und Tat
„Wir unterstützen Unternehmen und Behörden, indem wir die rechtlichen Anforderungen, die für sie bestehen, erklären und zusammen mit den Auftraggebern eine auf das jeweilige Unternehmen oder Behörde zugeschnittene praktikable und zugleich rechtssichere Lösung erarbeiten. Wir unterstützen aber auch bei der Umsetzung. Das kann zum Beispiel durch gutachterliche Stellungnahmen für interne Besprechungen, Projektpläne, Arbeitsanweisungen, Checklisten für Mitarbeiter und der Unterstützung bei der notwendigen Dokumentation geschehen“.
Die Beratung in den verschiedenen Themenfeldern erfolgt durch den Rechtsanwalt Hartmut Hardt und den Gerichtssachverständigen Dr.-Ing. Thorsten Neumann.
MEBEDO Care bietet Beratung zu Luft- und Wasserhygiene, Infektionsschutz und für Büroarbeitsplätze außerhalb von Unternehmen (Homeoffice) an.
Die Beratung zu verschiedenen Themenfeldern erfolgt durch den Rechtsanwalt Hartmut Hardt und den Gerichtssachverständigen Dr.-Ing. Thorsten Neumann.
Hartmut Hardt ist Rechtsanwalt in Essen mit fachlichen Schwerpunkten im Betreiber-, Ordnungswidrigkeiten-, Haftungs- und Strafrecht, Mitglied in verschiedenen Gremien wie im Vorstand VDI Bauen und Gebäude, im Beirat FM des VDI, sowie in diversen VDI Richtlinien-Ausschüssen.
Dr.-Ing. Thorsten Neumann ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefährdungsanalysen von Arbeitsplätzen der IHK zu Koblenz, Geschäftsführer der MEBEDO Holding GmbH, Vollversammlungsmitglied der IHK Koblenz, Mitglied im Wirtschaftsrat.
MEBEDO Care
Bahnhofplatz 9
56068 Koblenz
Telefon: +4926198838130
Telefax: +49 231 98838131
https://www.mebedo-care.de
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (261) 98838-130
E-Mail: presse@mebedo.de