Mietspiegelreform: Bundesrat spricht sich gegen das Begründungsmittel Vergleichswohnung aus
Der Deutsche Mieterbund kritisiert die empfohlene Streichung der Regelung, dass der Vermieter die in einem qualifizierten Mietspiegel enthaltenen Angaben für die Wohnung im Mieterhöhungsverlangen auch dann angegeben muss, wenn er die Mieterhöhung auf ein Sachverständigengutachten stützt. Diese Informationspflicht des Vermieters gewährleistet, dass der Mieter unmittelbar aus dem Mieterhöhungsverlangen erfährt, ob und in welchem Maß die Miete nicht den Mietspiegelwerten entspricht, insbesondere ob sie darüber liegt. Somit stellt die Informationspflicht des Vermieters aus Sicht des Deutschen Mieterbundes eine wesentliche Warnfunktion für Mieterinnen und Mieter dar und muss erhalten bleiben.
„Da für größere Gemeinden regelmäßig ein rechtssicherer Mietspiegel von elementarer Bedeutung ist, sollten alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet werden, einen Mietspiegel zu erstellen“, fordert Siebenkotten.
Mietspiegel sind nicht nur ein wichtiges Instrument, um Mieterhöhungen einfach und zuverlässig auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Soweit es sich um eine Gemeinde handelt, in der die Mietpreisbremse gilt, kann die Regulierung der Wiedervermietungsmiete ohne einen Mietspiegel de facto nicht umgesetzt werden und läuft ins Leere. „Für solche Gemeinden muss deshalb auch unabhängig von ihrer Größe eine Pflicht zur Erstellung eines Mietspiegels eingeführt werden“, verlangt Siebenkotten.
Der Deutsche Mieterbund fordert Bund und Länder auf, begleitend zur Einführung einer Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln auch deren Finanzierung sicherzustellen.
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