Moderne Medienregulierung
Der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern, das Entscheidungsgremium der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, hat auf seinen Sitzungen am 27. Januar 2021 und am 24. Februar 2021 folgende sechs Satzungen beschlossen:
• Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften des Medienstaatsvertrags (Gewinnspielsatzung – GSS)
• Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags (Satzung Zulassungsfreiheit – ZFS)
• Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften des Medienstaatsvertrags (Werbesatzung – WerbeS)
• Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 Medienstaatsvertrag
• Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberflächen (MB-Satzung)
• Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien (Kostensatzung)
Die neuen Regelungen sichern einen modernen und zukunftsoffenen Regulierungsrahmen für Rundfunk und Internet. Sie passen bereits bestehende Regelungen der Medienaufsicht an aktuelle Entwicklungen an. Für ein Inkrafttreten der einzelnen Satzungen ist die Zustimmung aller Medienanstalten sowie die Veröffentlichung erforderlich. Dies wird in den nächsten Monaten sukzessive geschehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern unter www.medienanstalt-mv.de und unter www.die-medienanstalten.de.
Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Bleicherufer 1
19053 Schwerin
Telefon: +49 (385) 55881-12
Telefax: +49 (385) 55881-30
http://www.medienanstalt-mv.de
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Technik
Telefon: +49 (385) 55881-18
Fax: +49 (385) 55881-30
E-Mail: f.steffen@medienanstalt-mv.de