Neue Plaketten für Kleinkraftfahrzeuge
Welche Fahrzeuge benötigen ein Kennzeichen?
Paragraph 26 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung schreibt bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen ein Kennzeichen vor, welches eine vorhandene Haftpflichtversicherung belegt. Kleinkrafträder mit einem Hubraum von 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h wie Mofas und Roller sind somit eingeschlossen. Auch die deutlich langsameren motorisierten Rollstühle sind davon betroffen. Unter den elektrischen Fahrrädern brauchen die S-Pedelecs (Tretunterstützung bis 45 km/h) und ‚volle‘ Elektroräder (tretunabhängige Motorleistung über 6 km/h, bis 45 km/h) ein Kennzeichen. Die deutlich häufiger verkauften Pedelecs (Tretunterstützung bis 25 km/h) benötigen hingegen keins. Segways und E-Scooter brauchen seit 2019 nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eine Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm, allerdings eine selbstklebende aus Klebefolie statt einer aus Blech. Zusätzlich verfügen die Klebeplaketten aufgrund des Fahrzeugstatus als Elektrokleinstfahrzeuge über ein Hologramm und das Wort ‚Elektrokleinstfahrzeug‘ ist am rechten Rand deutlich sichtbar.
Das Jahr der blauen Plakette
Anders als bei Autokennzeichen müssen die Plaketten für Kleinkraftfahrzeuge jedes Jahr erneuert werden. Das ‚Jahr‘ ist dabei als Versicherungsjahr zu verstehen und fängt immer am 1. März an. Der Sichtbarkeit und Deutlichkeit halber wechseln sich dabei die Farben grün, schwarz und blau turnusgemäß ab. So mussten die betroffenen Kleinkraftfahrzeuge im Versicherungsjahr 2019 eine grüne und 2020 eine schwarze Plakette führen. 2021 ist demnach das Jahr der blauen Plaketten!
Waren die Plaketten bislang aus Blech, werden in diesem Jahr erstmals im Rahmen eines Pilotprojekts auf Wunsch von einigen Versicherern auch Folienkennzeichen ausgegeben, die auf einer Trägerplatte aus Kunststoff angebracht werden. Die Trägerplatte kann dann mehrere Jahre verwendet werden, nur das Folienkennzeichen wird erneuert. Wer sich nicht um ein neues Kennzeichen kümmert, verliert übrigens seinen (Haftpflicht)Versicherungsschutz und riskiert ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Bei einem Unfall kann es aber noch viel teurer werden, da der Fahrzeughalter mit seinem gesamten Vermögen haftet!
Wo bekomme ich mein neues Kennzeichen?
Die neuen Kennzeichen bekommt man in der Regel bei seiner Kfz-Versicherung. Stellen Sie dort einen Antrag mit Angabe der Fahrgestellnummer, des Herstellers, Modells, Baujahrs und der Antriebsart. Diese Angaben finden Sie in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) Ihres Fahrzeugs.
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