Neuer Arzneiversorgungsvertrag zwischen vdek und DAV abgeschlossen
Vertrag entlastet Versicherte und Apotheken
„Die schnelle Versorgung des Patienten mit dem richtigen Arzneimittel ist gerade in Pandemiezeiten extrem wichtig, um unnötige Kontakte zu vermeiden“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Aber auch jenseits der Pandemie beeinträchtigen Lieferengpässe die Versorgung und erhöhen den Aufwand in der Apotheke. Der neue Arzneiversorgungsvertrag zwischen Apotheken und Ersatzkassen ist eine Win-Win-Situation, da die Versicherten schneller versorgt werden können und die Apotheken von unnötiger Bürokratie entlastet werden.“
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, sagt: „Der Vertrag erleichtert nicht nur unter Corona-Bedingungen die Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Medikamenten. Er vereinfacht und beschleunigt auch die Abläufe für die Apotheken. So erhalten die Ersatzkassenversicherten in dringenden Fällen auch bei Nichtverfügbarkeit des verordneten Präparates umgehend ein gleichwertiges Medikament, ohne dass die Apotheke hier noch einmal Rücksprache mit der Arztpraxis halten muss.“
Mehr Informationen unter www.abda.de und www.vdek.com
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