Verbraucher & Recht

Neues EU-Energielabel gut für Geldbeutel und Umwelt

Ab  dem 1. März 2021 wird das neue EU-Energielabel für die Haushaltsgeräteklassen Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Monitore und TV-Geräte eingeführt. Leuchtmittel sollen im November 2021 folgen, Klimageräte, Backöfen und Warmwasserbereiter 2022. Das neue Label ist aussagekräftiger und soll Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Kaufentscheidungen besser unterstützen. Die ausgewiesenen Energieverbräuche sollen sich näher am Nutzerverhalten orientieren, zugleich wurden die Zusatzinformationen verbessert und erweitert. 

Die wichtigsten Änderungen aus Verbrauchersicht

Wichtigste Neuerung ist die Rückkehr zur einheitlichen Kennzeichnung aller Geräteklassen von A bis G. Die unübersichtlichen Bezeichnungen A+, A++ und A+++ werden dadurch abgeschafft. Zusammen mit der Neueinstufung der Geräte werden Effizienzunterschiede künftig transparenter dargestellt. Einen Mehrwert für  Verbraucher bieten die neu berechneten Kennzahlen für den Energie- und Wasserverbrauch, da sie das Nutzerverhalten besser widerspiegeln. Vom Ansatz lobenswert ist die Entscheidung, die oberste Effizienz-Klasse A vorerst frei zu lassen, um Herstellern Anreize zu geben, noch effizientere Produkte zu entwickeln. Ob sich Unternehmen daran halten, bleibt abzuwarten.

Abzuwarten bleibt ebenfalls, inwiefern der neue QR-Code einen Mehrwert für die  Verbraucher schaffen kann. Mit Hilfe einer App können über den QR-Code verschiedene Geräte auf Basis der Effizienzklassen miteinander verglichen werden. Da es sich prinzipiell um größen- bzw. kapazitätsspezifische Effizienzklassen handelt, wäre eine Angabe von zu erwartenden jährlichen Betriebskosten wünschenswert. Diese Information ist für Verbraucher von großem Interesse, allerdings liefert auch das neue Label hierzu keine konkreten Informationen.

Es ist zu erwarten, dass die Umstellung auf das neue Label zu Verwirrung führen wird. Bisherige Spitzengeräte können bis zu drei Klassen schlechter eingestuft und ihr Energieverbrauch kann deutlich höher deklariert sein. Die zeitversetzte Einführung der neuen Label für die unterschiedlichen Produktgruppen führt seit mehreren Monaten zu einem irritierenden Nebeneinander von alten und neuen Labeln, was die Kaufentscheidung erschwert oder zur Verunsicherung der  Verbraucher nach dem Kauf eines Geräts beiträgt.

Das Label im Verbraucheralltag

Das neue Label ist nicht mit dem alten vergleichbar: So kann ein Gerät mit altem A+++-Label nun  beispielsweise der Energieeffizienz-Klasse D entsprechen. Auch die ausgewiesenen Verbräuche fallen durch die neue Berechnungsmethode teilweise höher aus als auf der vorausgegangenen Kennzeichnung. Die Leistung der Geräte wird sich dennoch tendenziell verbessern.

Über einen QR-Code können Verbraucher mit einem Klick auf weitere wichtige Produktdaten zugreifen und verschiedene Geräte miteinander vergleichen.

Das Effizienz-Label von TV-Geräten und Monitoren mit High Dynamic Range (HDR) zeigt zwei Verbräuche: Es weist den normalen Stromverbrauch und den Verbrauch bei HDR-Nutzung aus.

Weitere Informationen auf anderen Webseiten

Verbraucher können ihre Erfahrungen rund um das neue Energielabel an das Beschwerdepostfach der vzbv-Marktbeobachtung melden. (https://www.verbraucherzentrale.de/marktbeobachtung).

Individuelle Fragen zum Energielabel oder dem eigenen Stromverbrauch beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale online, per Telefon oder persönlich. Weitere Informationen dazu unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400.

Über uns: Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit rund 600 Energieberatern und an mehr als 800 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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