Niemand zuständig? Assistenz für Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus weiterhin unklar
Seither hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Beteiligungsprozess in Form von zwei Fachgesprächen durchgeführt, bei denen die bereits vielfach bekannten Fakten und Fragestellungen erneut zusammengetragen wurden. Dieser Beteiligungsprozess wurde nun am Ende des zweiten Fachgesprächs ohne Ergebnis für beendet erklärt.
Der Inklusionsbeirat befürchtet daher, dass damit erneut Stillstand eintritt und Menschen mit Behinderungen, die Begleitung benötigen, die erforderliche Unterstützung während eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung auch weiterhin nicht bekommen. Die Folge ist, dass medizinisch dringend erforderliche Krankenhausaufenthalte nicht selten aufgeschoben werden – was schwerwiegende Folgen haben kann. Dies stellt aus Sicht des Inklusionsbeirats einen klaren Verstoß gegen Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention dar: Auch Deutschland hat sich als Vertragsstaat verpflichtet, Menschen mit Behinderungen nicht nur eine Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie anderen Menschen zur Verfügung zu stellen, sondern darüber hinaus die Gesundheitsleistungen, die Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderung benötigen.
Der Inklusionsbeirat fordert die Verantwortlichen daher in einer heute veröffentlichten Erklärung nachdrücklich auf, noch in dieser Wahlperiode eine gesetzliche Regelung zu verankern, die endlich für Klarheit in dieser wichtigen Frage sorgt.
Die vollständige Erklärung finden Sie hinter diesem Link
(https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/20210217_Erkl%C3%A4rung_des_Inklusionsbeirates_Assistenz_im_Krankenhaus.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
Hintergrund: Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung in der Regel auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, damit die Behandlung erfolgreich durchgeführt werden kann. Aber auch manche Menschen mit Behinderungen, die ihren Alltag sehr gut allein bewältigen, brauchen bisweilen Begleitung bei stationären Aufenthalten: Eine vertraute Begleitperson ist nötig, um zum Beispiel mit dem Krankenhauspersonal zu kommunizieren oder Betroffenen Unterstützung und Sicherheit zu vermitteln. Doch wer die Kosten dafür trägt, ist nicht eindeutig geregelt. Nur Menschen mit Behinderungen, die ihre notwendige Begleitung im Arbeitgeber*innenmodell organisieren, bekommen durchgängig auch bei Krankenhausaufenthalten Geld, um ihre Assistenzkräfte zu bezahlen. Bei Menschen, die beispielsweise in Einrichtungen, in Wohngemeinschaften oder in ihrer Familie leben, ist jedoch derzeit unklar, ob die Kosten überhaupt übernommen werden. Krankenkassen und Eingliederungshilfe streiten seit Jahren über die Zuständigkeit.
Über den Inklusionsbeirat: Der Beirat ist angedockt an die staatliche Koordinierungsstelle gemäß UN-Behindertenrechtskonvention, die Menschen mit Behinderungen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einbinden soll. Er ist besetzt mit Vertreter*innen der Verbände der Menschen mit Behinderungen. Einberufen wird der Beirat auf Empfehlung des Deutschen Behindertenrates durch den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel
Dienstsitz der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
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