Noch schnell einen Baum fällen? Ab März gilt neues Baumschutzgesetz
Der Vorsitzende des BUND Sachsen Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt beschreibt die Situation: „Gerade jetzt kommen immer wieder Menschen auf uns zu und berichten von völlig unnötigen Baumfällarbeiten. Das lässt uns vermuten, dass hier noch schnell einige Fällarbeiten übers Knie gebrochen werden, bevor es einer Genehmigung bedarf und die Baumschonzeit einsetzt.“
In Zukunft können Kommunen gemäß dem neuen Passus im Naturschutzgesetz eigene weiterreichende Baumschutzmaßnahmen und die Notwendigkeit für Ausgleichspflanzung festlegen. Womöglich machen jetzt viele Grundstücksbesitzer von der noch aktuellen Regelung schnell Gebrauch. So laufen beim BUND Sachsen dieser Tage stetig Hinweise auf Fällungen von gesunden Bäumen aus niederen Gründen ein.
Der BUND Sachsen hat sich jahrelang für eine Novellierung des Gesetzes stark gemacht. Petitionen, Aktionen und Anhörungen zur Gesetzesänderung haben zur Novelle des sächsischen Naturschutzgesetzes beigetragen. Maßgeblich war auch eine Umfrage von 2014, in der 72 sächsische Gemeinden zu Baumfällarbeiten befragt wurden. Das erschreckende Ergebnis waren willkürliche Baumfällungen, die undokumentiert und ohne Ersatzpflanzungen blieben. Auch das Stadtgrün in den Kommunen verringerte sich und wurde artenärmer. Ein alarmierendes Signal, dass eine Änderung des Gesetzes dringend notwendig machte.
Der Neuentwurf stellt den Baum grundsätzlich unter erhöhten Schutz. Für seine Rolle als Lebensraum für Tiere, Insekten und andere Pflanzen, sowie seine Funktion als Biotopverbindung und „Luftfilter“ ist die Änderung ein wichtiger Schritt.
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