„Pflegeeinrichtungen dürfen nicht auch noch in wirtschaftliche Not kommen“
Eine Einschränkung des Schutzschirms sei deshalb nicht nachvollziehbar. Meurer: „Hinter uns liegt das härteste Jahr überhaupt. Wenn jetzt nur noch Kosten übernommen werden sollen im Fall der behördlichen Anordnung, bringt das viele Pflegeeinrichtungen in Existenzgefahr. Würden behördliche Anordnungen aufgehoben, entfiele sofort die wirtschaftliche Sicherung der Betriebe. Pflegeeinrichtungen können aber erst dann wieder in den Normalbetrieb, wenn die pflegebedürftigen Menschen sich keine Sorgen mehr machen müssen um eine Corona-Infektion.
„Wir müssen berücksichtigen, dass selbst bei erheblichem Pflege- und Betreuungsbedarf momentan Heimeinzüge verschoben werden“, so Meurer. Die Tagespflegen müssen zum Schutz der Tagesgäste die Gästezahl halbieren, die ambulanten Dienste halten unter sehr schwierigen Bedingungen die Versorgung aufrecht. bpa-Präsident Meurer: „Ohne Ausgleich der Mindereinnahmen wird die Existenz der dringend benötigten pflegerischen Infrastruktur leichtfertig gefährdet. Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, die geplanten Änderungen nicht vorzunehmen. Das Signal an die Pflegeeinrichtungen wäre andernfalls fatal.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.
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