Praxisärzte sofort impfen – Ministeriumsbeschluss fahrlässig
In einer gestern eilends beschlossenen Niedersächsischen Impfverordnung heißt es wörtlich: „Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung sind grundsätzlich nicht mit höchster Priorität impfberechtigt.“
Fakt ist, dass auch in Niedersachsen 19 von 20 Corona-Patienten ambulant betreut werden. Niedergelassene Ärzte und deren Praxisteams sind jeden Tag direktem körperlichen Kontakt mit Infizierten ausgesetzt, von denen viele selbst zu Hochrisikogruppen zählen. Studien zeigen, dass das Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, bei medizinischem Personal besonders hoch ist.
„Die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte bilden den Corona-Schutzwall, der die Krankenhäuser entscheidend entlastet“, verdeutlicht Dr. Wulf-Homilius. „Außerdem ist abzusehen, dass in etwa ab Ostern die Niedergelassenen eine entscheidende Rolle bei der Impfung der breiten Bevölkerung spielen sollen. Wenn der Ministerin etwas daran liegt, die ambulante Versorgung in den nächsten Monaten aufrecht zu erhalten und ambulante Patienten bestmöglich zu schützen, müssen auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit höchster Priorität geimpft werden!“
„Ich frage mich, wie die spätere Einbindung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bei der Impfung der Bevölkerung gelingen soll, wenn man sie heute so derart vor den Kopf stößt. Massenimpfungen in Arztpraxen sind nur denkbar, wenn diejenigen Ärzte, die dann ja Impfärzte sind, vollständigen Schutz gegen COVID-19 haben. Dies ist beim Impfstoff von AstraZeneca erst nach elf Wochen der Fall. Wer jetzt nicht impft, hat künftig Impfärzte ohne ausreichenden Impfschutz.“
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