Stellungnahme der Deutschen Herzstiftung zur „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)“
Derzeit werden gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) Herzpatienten, mit Ausnahme der über 70-jährigen, in die Risikogruppe drei (erhöhte Priorität) eingeordnet. Die Deutsche Herzstiftung (DHS) setzt sich dafür ein, Hochrisikopatienten in Risikogruppe zwei (hohe Priorität) einzuordnen. Mit Hochrisikopatienten sind insbesondere gemeint Herzpatienten
– mit hochgradiger Herzschwäche
– nach Herztransplantation
– mit schwerwiegenden angeborenen Herzfehlern
Die DHS begrüßt sehr, dass auch weitere Einzelfälle nach individueller ärztlicher Beurteilung in die Risikogruppe zwei eingeteilt werden können, wenn ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
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