Finanzen / Bilanzen

Streugut darf bis zum Ende der Frostperiode liegen bleiben

Hauseigentümer und Mieter müssen bei Schnee und Eis dafür sorgen, dass Gehwege vor ihrem Haus geräumt und mit einem geeigneten Streugut ihrer Wahl gegen Stürze gesichert werden. Sie dürfen ausgestreutes Gut bis zum Ende der Frostperiode liegen lassen. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (7 U 25/19) hin.

Eine Frau fuhr mit ihrem Fahrrad auf einem öffentlichen Gehweg und wollte in eine Seitenstraße abbiegen. Dabei rutschte sie auf einem Gemisch von Splitt und Salz aus, das die Gemeinde im Winter ausgestreut hatte. Sie brach sich beim Sturz die linke Hand und konnte diese auf Dauer nicht mehr zum Greifen nutzen. Sie verklagte die Gemeinde, ihr Schmerzensgeld zu zahlen und die Kosten einer zeitweisen Haushaltshilfe zu ersetzen, da sie nur noch eingeschränkt in der Lage sei, ihre Hausarbeiten zu erledigen. Die Klage begründete sie damit, dass das verwendete Streugut ungeeignet gewesen sei und die Gemeinde es nach der Frostperiode wieder beseitigen musste. Damit kam sie jedoch vor Gericht nicht durch.

Laut Gericht können Streupflichtige grundsätzlich selbst entscheiden, welches Streumittel sie einsetzen. Geeignet sei unter anderem sowohl das von der Gemeinde verwendete Splitt-Salz-Gemisch als auch reiner Splitt. Da der Unfall im Laufe des Monats März geschah, war es nicht zu beanstanden, dass das Streugut noch nicht beseitigt war. Bis Ende März könne es nämlich durchaus noch zu Frost kommen, weshalb das Streugut zur Vorsorge liegen bleiben dürfe. Bis dahin müssten Fahrradfahrer ihre Fahrweise entsprechend anpassen. Im Übrigen wies das Gericht darauf hin, dass man auf einem reinen Gehweg nicht mit dem Fahrrad fahren dürfe und man bei Unfällen schon deshalb keine Entschädigung verlangen könne.

Über die Wüstenrot & Württembergische AG

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Wüstenrot & Württembergische AG
W&W-Platz 1
70801 Kornwestheim
Telefon: +49 (7141) 16751470
Telefax: +49 (711) 662-2520
http://www.ww-ag.de

Ansprechpartner:
Dörte Lochner
KK Externe Kommunikation
Telefon: +49 (7141) 16-751467
Fax: +49 (7141) 16-851467
E-Mail: doerte.lochner@ww-ag.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel