Über Gebühr strapaziert – Fragen zur Härtefallregelung in der Rundfunkbeitragsberatung häufen sich
In der Rundfunkbeitragsberatung werden alle Fragen rund um das Thema Rundfunkgebühren beantwortet und den Ratsuchenden zielgerichtete Handlungsoptionen aufgezeigt. Hier wird auch geklärt, unter welchen Voraussetzungen Verbraucher von der Beitragspflicht befreit werden oder wie sie eine Ermäßigung der Beiträge beantragen können. Zu dieser Gruppe gehören Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG und behinderte Menschen, deren Schwerbehindertenausweis das Zeichen „RF” enthält. Von der Zahlungspflicht befreit sind zum Beispiel Bezieher von Blindenhilfe. „Verbraucher, die keine Sozialleistungen beziehen aber ein zu geringes Einkommen haben, können beim Rundfunkbeitragsservice einen Härtefallantrag stellen, wenn ihre Einkünfte pro Monat nicht um mehr als 17,50 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen“, weiß Regina Herrmann, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Für die Antragstellung wird ein ablehnender Bescheid der Sozialbehörde benötigt, also ein Nachweis, dass die Bedürftigkeit geprüft, jedoch nicht festgestellt wurde“, so Herrmann. Menschen, die Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen, sollten sich grundsätzlich und nicht als Härtefall von der Beitragspflicht befreien lassen.
Weitere Informationen
Wer Hilfe im individuellen Einzelfall benötigt, erreicht die telefonische Rundfunkbeitragsberatung Mittwoch von 09:00–11:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00–16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 214 85-160. Für den Anruf fallen die normalen Telefongebühren des jeweiligen Telefonanbieters an.
Informationen zu allen Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be.
Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 21485-0
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Telefon: +49 (900) 18877 104