Verbraucher & Recht

Über Gebühr strapaziert – Fragen zur Härtefallregelung in der Rundfunkbeitragsberatung häufen sich

Das Thema Rundfunkgebühren gehört Jahr für Jahr zu den gefragtesten im Beratungsangebot der Verbraucherzentrale. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechnung nicht nachvollziehen oder haben Fragen zu Befreiungsmöglichkeiten. Durch die Corona-Krise und die damit verbundene Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation zahlreicher Haushalte wird nun verstärkt nach der Regelung für soziale Härtefälle gefragt.

In der Rundfunkbeitragsberatung werden alle Fragen rund um das Thema Rundfunkgebühren beantwortet und den Ratsuchenden zielgerichtete Handlungsoptionen aufgezeigt. Hier wird auch geklärt, unter welchen Voraussetzungen Verbraucher von der Beitragspflicht befreit werden oder wie sie eine Ermäßigung der Beiträge beantragen können. Zu dieser Gruppe gehören Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG und behinderte Menschen, deren Schwerbehindertenausweis das Zeichen „RF” enthält. Von der Zahlungspflicht befreit sind zum Beispiel Bezieher von Blindenhilfe. „Verbraucher, die keine Sozialleistungen beziehen aber ein zu geringes Einkommen haben, können beim Rundfunkbeitragsservice einen Härtefallantrag stellen, wenn ihre Einkünfte pro Monat nicht um mehr als 17,50 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen“, weiß Regina Herrmann, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Für die Antragstellung wird ein ablehnender Bescheid der Sozialbehörde benötigt, also ein Nachweis, dass die Bedürftigkeit geprüft, jedoch nicht festgestellt wurde“, so Herrmann. Menschen, die Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen, sollten sich grundsätzlich und nicht als Härtefall von der Beitragspflicht befreien lassen.

Weitere Informationen

Wer Hilfe im individuellen Einzelfall benötigt, erreicht die telefonische Rundfunkbeitragsberatung Mittwoch von 09:00–11:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00–16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 214 85-160. Für den Anruf fallen die normalen Telefongebühren des jeweiligen Telefonanbieters an.

Informationen zu allen Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 21485-0
Telefax: +49 (30) 21172-01
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de

Ansprechpartner:
dienstags von 14.00-17.00 Uhr und mittwochs von 10.00-12.00 Uhr
Telefon: +49 (900) 18877 104
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel