Kommunikation

VATM und Deutsche Telekom einigen sich bei Auskunfts- und Mehrwertdiensten unabhängig von Regulierung

Seit 1998 gilt die Deutsche Telekom als marktmächtig im Bereich der Vorleistungen für Auskunfts- und Mehrwertdienste in der Sprachtelefonie. Mit diesen Vorleistungen machen Unternehmen Auskunftsdienste und Rufnummern wie 0137 oder 0800 in ihrem Netz für Kunden aus anderen Netzen erreichbar. Die Bundesnetzagentur hat nun bei ihrer turnusmäßigen Überprüfung des Marktes festgestellt, dass die Telekom auf diesem Markt nicht mehr als marktmächtig einzustufen ist. Das Verfahren soll nach Freigabe durch die EU-Kommission Ende Februar 2021 abgeschlossen werden.

Auch nach einer Deregulierung des Marktes „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonfestnetz“ gibt es eine Nachfrage nach diesen Zusammenschaltungsleistungen und deren Abrechnung über die Telefonrechnung der Telekom. Bereits Ende 2020 hatten sich der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) und Telekom darauf geeinigt, wie auch nach der nun erfolgenden Deregulierung im Februar 2021 die Zuführungsleistung zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten bis 2024 durch die Telekom fortgeführt wird. Dies wurde nun vertraglich geregelt. Dazu haben VATM und Telekom zwei wichtige Vereinbarungen[1] für bislang regulierte und nicht regulierte Leistungen abgeschlossen.

Dies bedeutet u. a. konkret: Telekom führt die Zuführung und F&I-Leistungen[2] auch nach der vorgesehenen Deregulierung freiwillig bis Ende 2024 fort. Außerdem verständigen sich Telekom und die der Vereinbarung beitretenden Unternehmen darauf die aktuellen Zusammenschaltungsentgelte stabil zu halten.

„Wie schon bei Call-by-Call und Preselection haben wir hier auch ohne die Regulierung des Marktes eine einvernehmliche Lösung im Markt gefunden. Diese Vereinbarung ermöglicht so einen `sanften´ Übergang in die Deregulierung dieses Marktes“, sagt Pascal Koppetsch, Verhandlungsführer der Deutschen Telekom.

„Je mehr Kooperation mit der Telekom möglich wird, desto mehr kann man auf Regulierungseingriffe verzichten“, freut sich VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Die Überwachung der Einhaltung solcher Verträge durch den Regulierer bleibt aber unverzichtbar und schafft Sicherheit für den ganzen Markt. Auf dieser Basis wird es deutlich leichter werden, in Zukunft noch zu weiteren Verträgen zu kommen, die für alle Beteiligten eine kommerzielle Win-Win-Situation schaffen“, so Grützner.

[1] „Vereinbarung über die befristete Fortführung des Verbindungsaufbaus zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten im Rahmen bestehender NGN-Zusammenschaltungen“ sowie „Vereinbarung über die befristete Fortführung von nicht regulierten Transitleistungen beim Verbindungsaufbau zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten im Rahmen bestehender NGN-Zusammenschaltungen“

[2] Abrechnungsleistung

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)
Frankenwerft 35
50667 Köln
Telefon: +49 (30) 50561538
Telefax: +49 (30) 50561539
http://www.vatm.de

Ansprechpartner:
Dr. Frederic Ufer
Leiter Recht und Regulierung
Telefon: +49 (221) 37677-22
E-Mail: fu@vatm.de
Corporate Communications
Telefon: +49 (228) 181-49494
E-Mail: medien@telekom.de
Corinna Keim
Pressesprecherin
Telefon: +49 (221) 37677-23
Fax: +49 (221) 3767726
E-Mail: ck@vatm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel