Mobile & Verkehr

VDV begrüßt Regierungsentwurf zum Autonomen Fahren

Der VDV, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs, befürwortet den heute beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum autonomen, also fahrerlosen Fahren: „Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzesentwurf zum Autonomen Fahren in wesentlichen Teilen. Um schnellstmöglich Rechtssicherheit für Hersteller und Verkehrsunternehmen zu schaffen, um einen innovativen Zukunftsmarkt in Deutschland mit Exportperspektive zu schaffen, ist es dringend notwendig, dass dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Die Verkehrsunternehmen treiben bereits jetzt die Entwicklung des fahrerlosen Fahrens, mit allen technischen organisatorischen und technischen Fragen, zusammen mit den Herstellern, voran. 

Lokale Verkehrsunternehmen genießen Vertrauen

„Durch das hohe Vertrauen der Menschen in ihre lokalen und regionalen Verkehrsunternehmen schaffen wir Akzeptanz für diese neue Technologie, die man sonst internationalen Großkonzernen überlassen müssten. Wir wissen aus Studien, dass die Menschen das Angebot nutzen möchten“, so Oliver Wolff. Der Branchenverband erkennt in der neuen Technik, die zwar fahrerlos, aber deshalb nicht ohne Personal funktioniert, große Chancen für die Erhöhung des klimafreundlichen ÖPNV-Anteils bei der Verkehrsmittelwahl – gerade in Stadtrandlagen und darüber hinaus, in ländlichen Räumen. Es ist auch eine Chance für Neukonzeption und Umwandlung von öffentlichen Straßenraum.

Vom Probe- in den Regelbetrieb

Die vorhandenen ÖPNV-Testfelder müssten im großen Stil ausgebaut und für die Menschen erlebbar gemacht werden. Oliver Wolff: Wir müssen beim autonomen Fahren schnellstmöglich in den Regelbetrieb kommen. Der Entwurf geht zutreffend von einem hohen finanziellen Mehrbedarf aus, dem aber auch ein hoher volkswirtschaftlicher und klimapolitischer Nutzen gegenübersteht – hier sind bei der finanziellen Unterstützung von weiteren Projekten zum autonomen Fahren im ÖPNV neben den Ländern auch der Bund gefordert.“ 

Überregulierung vermeiden

Der Branchen- und Fachverband VDV warnt jedoch vor einer aus seiner Sicht unnötigen Überregulierung an einer Stelle im vorliegenden Gesetzesentwurf: „Ein*e Ingenieur*in grundsätzlich als ‚Technische Aufsicht‘ für Autonomes Fahren vorauszusetzen ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Auch heute haben wir in den Leitstellen der Verkehrsunternehmen bereits sehr gut ausgebildetes Fachpersonal ohne Ingenieursstudium. Diese Mitarbeitenden leisten hervorragende Arbeit bei der täglichen Koordination und Kontrolle des gesamten Betriebs. Das wäre auch bei autonom fahrenden Angebote nicht anders. In Nürnberg etwa, wo es seit Jahren die autonom fahrende U-Bahn gibt, funktioniert das mit dem vorhandenen Fachpersonal sehr gut“, so Wolff abschließend.

Weiterführende Informationen: vdv.de/autonomesFahren

Über Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs. Seine über 600 Mitgliedsunternehmen befördern täglich mehr als 30 Millionen Menschen in Bussen und Bahnen und transportieren jährlich rund 600 Millionen Tonnen Güter auf der Schiene. So sorgen der VDV und seine Mitglieder für mehr klimaschonende Mobilität von Menschen und Gütern bei weniger Verkehr!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
Kamekestrasse 37 – 39
50672 Köln
Telefon: +49 (221) 57979-0
Telefax: +49 (221) 514272
http://www.vdv.de

Ansprechpartner:
Eike Arnold
Stv. Pressesprecher
Telefon: +49 (151) 16254731
E-Mail: arnold@vdv.de
Lars Wagner
Leiter Kommunikation und Standort Berlin
Telefon: +49 (30) 399932-14
Fax: +49 (30) 399932-15
E-Mail: wagner@vdv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel