Energie- / Umwelttechnik

Verbändeforderung: Altgeräterückgabe bei zertifizierten Erstbehandlungsanlagen muss möglich sein

Die Rücknahme von Altgeräten bei zertifizierten Erstbehandlungsanlagen wäre ein wichtiger Schritt für die Steigerung der Sammelmengen. Recyclingverbände kritisieren Ablehnung durch den Umweltausschuss des Bundesrates.

Die vier Recyclingverbände – Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE), Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling und Entsorgungsunternehmen e.V., Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) und Verband Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) – üben scharfe Kritik an der Empfehlung des Bundesratsumweltausschusses, zertifizierten Erstbehandlungsanlagen die direkte Annahme von Altgeräten aus privaten Haushalten nicht zu gewähren.

Der Umweltausschuss des Bundesrates lehnt eine Berechtigung der zertifizierten Erstbehandlungsanlagen zur direkten Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten ab. Mit dieser Ablehnung spricht sich der Ausschuss gegen das primäre Ziel der Novelle, nämlich mehr Sammelmengen für ein ressourcenschonendes Recycling zu erreichen, aus, sind sich die Verbände einig.

Der Umweltausschuss gibt an, dass die Ausweitung der Sammelberechtigten den Vollzug erschwere, was zwangsläufig bedeuten würde, dass mehr Altgeräte in illegalen Kanälen verschwinden. Dieser Begründung können die Recyclingverbände nicht folgen. Sie ist nicht sachgerecht, nicht durch Fakten belegt und zudem werde eine ganze Branche unter Generalverdacht gestellt. Die Voraussetzungen für die Zertifizierung einer Erstbehandlungsanlage sind klar gesetzlich geregelt und werden gerade dort vom Vollzug überprüft.

Die Recyclingverbände sehen in der Ausweitung der Rücknahmemöglichkeiten eine Chance, die Sammelquoten zu erhöhen. Seit Jahren betonen sie, dass ein flächendeckenderes und flexibleres Rücknahmeangebot für den Bürger notwendig ist, um zumindest in die Nähe der EU-Sammelquote von 65 Prozent zu kommen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Umweltausschuss aber offenbar nur einseitig auf eine Ausweitung beim Handel. Auf welcher Basis eine Differenzierung zwischen gewünschter Vertreiberrücknahme und abzulehnender Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen vorgenommen wird, erschließt sich den Recyclingverbänden nicht.

Begrüßt wird von den Verbänden hingegen, dass sich der Umweltausschuss dafür aussprach, zukünftig für die Erfassung von Bildschirmgeräten (Sammelgruppe 2) kleine Gebinde mit einzelnen Fassungsvermögen von 2,5 m³ vorzusehen. Dies sei ein notwendiger Schritt, der Bruchgefahr der Geräte, insbesondere der schadstoffhaltigen Flachbildschirme, vorzubeugen. Die gemeinsame Erfassung aller Bildschirmarten im Großcontainer muss mit der dritten Novelle des ElektroG zum Schutze der Mitarbeiter am Wertstoffhof und in den Erstbehandlungsanlagen und dem Ziel der Wertstoffgewinnung explizit und gesetzlich beendet werden.  

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Fränkische Straße 2
53229 Bonn
Telefon: +49 (228) 98849-0
Telefax: +49 (228) 98849-99
http://www.bvse.de/

Ansprechpartner:
Jörg Lacher
Geschäftsführer
Telefon: +49 (228) 98849-27
Fax: +49 (228) 98849-99
E-Mail: Lacher@bvse.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel