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Verlängerung der Rettungsschirme für soziale Einrichtungen unerlässlich

Die Schutzschirme für die sozialen Einrichtungen und Dienste wirken. Sie müssen, da die Pandemie längst nicht überwunden ist, über den März 2021 hinaus bis zum Jahresende fortgeführt werden.

„Die Einrichtungen und Dienste brauchen unabhängig vom politischen Kalender Planungssicherheit, also eine Fortführung der gesetzlichen Schutzmaßnahmen bis zum 31. Dezember,“ so Eva M. Welskop-Deffaa, Sozialvorstand des Deutschen Caritasverbandes. Das gilt für das dritte Sozialschutz-Paket ebenso wie für das EpiLage-Fortgeltungsgesetz, die von dieser Woche an in Arbeitsgruppen und Ausschüssen des Parlaments beraten werden. Die Vorlage zum Sozialschutz-Paket sieht aktuell eine Verlängerung der Rettungsschirme bis zum 30. Juni vor.

„Bereits jetzt ist absehbar, dass die Pandemie bis zum Sommer nicht vorbei sein wird. Pflegeheime, Kinder-und-Jugend-Reha-Einrichtungen, Angebote der Eingliederungshilfe und viele andere soziale Dienstleistungen werden vorläufig nicht wieder alle Plätze belegen können. Sie müssen zudem aufwendige Hygienemaßnahmen gestalten und coronabedingte Mehraufwendungen leisten, um für die Klientinnen und Klienten in Not erreichbar zu sein.“

Studie belegt: Schutzschirme retten die soziale Infrastruktur

Dass die Schutzschirme wirken, belegen die heute veröffentlichten Ergebnisse einer Umfrage der Bank für Sozialwirtschaft (BfS) unter sozialen Diensten und Einrichtungen.

Demnach haben 40 Prozent der befragten Unternehmen Leistungen aus den zwei Schutzschirmen für das Sozialwesen, dem Sozialdienstleistereinsatzgesetz SodEG und dem Krankenhausentlastungsgesetz, beantragt oder bereits erhalten. „Ohne die gesetzlichen Schutzschirme hätte die gemeinnützige soziale Infrastruktur so nicht erhalten bleiben können,“ unterstreicht Welskop-Deffaa. „Fatal in einer Zeit, in der die Not wächst und viele Menschen auf ihre Dienste dringlich angewiesen sind“.

Die BfS-Studie zeigt: Coronabedingte Mehrausgaben, zum Beispiel für Hygienekonzepte, sind unzureichend kompensiert und reißen erhebliche Löcher in die Haushalte etwa von Pflegeheimen, Reha-Einrichtungen und Einrichtungen für behinderte Menschen. 62 Prozent der Befragten sehen bei diesem Punkt den größten Handlungsbedarf.

Digitalisierungsschub

Die Ergebnisse der BfS-Umfrage weisen auch auf den beträchtlichen Investitionsbedarf der Wohlfahrtspflege in digitale Plattformen hin. 85 Prozent der Befragten haben in den letzten Monaten verstärkt in Hard- und Software investiert, um die Erreichbarkeit ihrer Einrichtungen in der Pandemie zu verbessern, 65 Prozent in Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. „Es sind erhebliche, auch finanzielle Anstrengungen nötig, damit wir mit unseren sozialen Angeboten anschlussfähig bleiben,“ so Welskop-Deffaa.

Hier geht es zur Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zum Sozialschutzpaket III und zur Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum EpiLage-Fortgeltungsgesetz.

Über die Bfs-Umfrage
Nach einer ersten Befragung im Frühjahr hat die Bank für Sozialwirtschaft in der zweiten Welle ihrer Studie zwischen Mitte November und Ende Dezember etwa 1.400 Akteure des Sozialwesens zu den finanziellen Auswirkungen der Pandemie befragt. Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der BfS.

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