Wir können nicht weitere 4 Jahre Zeit verschenken
„Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass die Anstrengungen für mehr Pflegepersonal in der vollstationären Langzeitpflege weitergehen und mit der lange erwarteten Roadmap auf einen verbindlichen Weg gebracht werden.
Die jetzt vorgelegte Roadmap ist dennoch enttäuschend. Ihr fehlt an vielen Stellen die Präzisierung, die der Deutsche Pflegerat in die Beratungen eingebracht hat. Diese finden sich nicht in der Roadmap wider.
Nur wenn klar ist, wann und wie viel neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden, wird Vertrauen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Profession Pflege aufgebaut. An dieser Stelle fällt die Roadmap durch. Es muss heute gehandelt werden. Wir können nicht weitere 4 Jahre Zeit verschenken. Die Bundesregierung zeigt in der Corona-Pandemie, dass sie schnell handeln kann. Dieser Ehrgeiz fehlt der Roadmap. Die vorgesehene flächendeckende Umsetzung der Personalbemessung im Jahr 2025 ist zu spät.
Bei der bis dahin erfolgten schrittweisen Einführung des Personalbemessungsverfahrens muss eine Absenkung von bestehenden Fachkräftestellen eindeutig ausgeschlossen sein. Nachgebessert werden muss, dass für die im ersten Schritt zusätzlichen 20.000 Stellen für Pflegehilfs- und Assistenzpersonen nicht nur ein Nachweis über die begonnene Ausbildung, sondern über deren Abschluss vorgelegt werden muss.
Bei den Stellen für Pflegehilfspersonen müssen im Personalbemessungsverfahren die Stellen für die nach bisher unterschiedlichem Länderrecht staatlich anerkannten Pflegehilfs- und Assistenzpersonen des Qualifikationsniveaus 3 extra ausgewiesen werden. Das fehlt in der Roadmap. Es muss sichergestellt sein, dass stattdessen nicht noch geringer qualifizierte Mitarbeiterinnen eingesetzt werden. Letztlich muss gewährleistet sein, dass Pflegefachpersonen tatsächlich entlastet werden.
Die in der Roadmap genannte Hinwirkung der Länder auf eine Harmonisierung der landesrechtlich geregelten Helfer- und Assistenzausbildungen in der Pflege darf nicht nur eine Absichtserklärung sein. Es ist erforderlich, zeitnah zu einer unter den Ländern abgestimmten zweijährigen generalistischen Pflegehelfer- bzw. Assistenzausbildung zu kommen.
Was fehlt sind Maßnahmen für den ambulanten Bereich, um dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten. Hier haben wir uns mehr erwartet. Denn auch hier gilt es, keine Zeit mehr zu verlieren.“
Der Deutsche Pflegerat geht davon aus, konstruktiv im Begleitgremium zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens beteiligt zu werden. Die Roadmap kann auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums abgerufen werden.
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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