Aktienrückkäufe sind wichtiges Instrument des Eigenkapitalmanagements
„Für jedes Unternehmen gibt es eine optimale Eigenkapitalquote“, erläutert Dr. Franz-Josef Leven, stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Aktieninstituts. „Zu wenig Eigenkapital erhöht das Insolvenzrisiko, zu viel drückt die Eigenkapitalrendite“. Das Finanzmanagement des Unternehmens hat deshalb auch die Aufgabe, die Eigenkapitalquote im optimalen Bereich zu halten. Dabei sind die Interessen verschiedener Anspruchsgruppen zu berücksichtigen, vor allem die der Aktionäre und der Fremdkapitalgeber.
Nach einer empirischen Untersuchung zum Thema Aktienrückkäufe, die neben verschiedenen Expertenbeiträgen in der Sonderausgabe zu finden ist, werden Gewinne in Deutschland vorwiegend über Dividenden an Aktionäre ausgeschüttet. Von 2017 bis 2019 wurden 109 Milliarden Euro Dividenden gezahlt. Im selben Zeitraum wurden Aktien im Wert von 23 Milliarden Euro zurückgekauft. Während der Pandemie wurden die Aktienrückkäufe praktisch eingestellt.
Als wichtigste Motive für den Erwerb eigener Aktien nannten die befragten Finanzvorstände börsennotierter Unternehmen die Ausschüttung überschüssiger Finanzmittel und die Optimierung der Kapitalstruktur. Diese Ziele diskutieren die Unternehmen auch besonders intensiv mit den Stakeholdern. Ebenso werden denkbare Risiken wie die Verschlechterung von Bonität und Rating oder die Möglichkeit der alternativen Verwendung der freien Liquidität diskutiert und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Aktionäre stehen dem Aktienrückkauf erwartungsgemäß eher positiv gegenüber, während Gläubiger ihn je nach Unternehmens- und Marktlage differenziert beurteilen.
„Aktienrückkäufe sind eigentlich ein Widerspruch in sich, gleichzeitig aber seit vielen Jahren ein anerkanntes Mittel der Kapitalmarktsteuerung. Die vorliegende Sonderausgabe greift diverse Blickwinkel zu dem Thema auf und bietet dem Anwender nicht nur eine dezidierte rechtliche Betrachtung, sondern auch eine Argumentationsbasis für geplante oder mögliche Kapitalmarktmaßnahmen“, unterstreicht Mattias Schmelzer, CMO und Regionalvorstand Nord Hamburg der KPMG AG.
Damit durch Aktienrückkäufe kein Nachteil für Aktionäre oder Gläubiger entsteht, hat der deutsche Gesetzgeber den Erwerb eigener Aktien detailliert geregelt. Gesetzliche Vorschriften stellen sicher, dass Aktienrückkäufe in der Höhe begrenzt sind, von den Aktionären genehmigt werden müssen und transparent durchgeführt werden. Vorschriften der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sorgen dafür, dass beim Erwerb der Aktien über die Börse der Kurs nicht manipuliert wird.
„Trotz all dieser Vorgaben existieren zahlreiche Mythen, wie gefährlich Aktienrückkäufe sind“, kritisiert Leven. „Unsere Veröffentlichung leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die rechtlichen, ökonomischen und empirischen Fakten und hilft so, bestehende Vorurteile auszuräumen.“
Die Sonderausgabe des Audit Committee Quarterly „Aktienrückkäufe – Mythen und Fakten“ finden Sie hier.
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