Ballast loswerden beim Frühjahrsputz
Rein in den Sperrmüll…
Eine naheliegende Möglichkeit, nicht mehr benötigte Gegenstände zu entsorgen, bietet der Sperrmüll. Die örtlichen Entsorgungsbetriebe holen nach vorheriger Anmeldung kleinere haushaltsübliche Mengen (in der Regel bis zu vier Kubikmeter) ab. Bis zu zweimal im Jahr ist die Abholung normalerweise in den Jahresmüllgebühren enthalten. In manchen Kommunen ist die Abholung auch darüber hinaus kostenlos. Gut zu wissen ist außerdem, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zum Sperr-, sondern zum Sondermüll gehören. Die Entsorgung erfolgt deshalb entweder über Deponien und Recyclinghöfe oder über den örtlichen Entsorger.
…raus aus dem Sperrmüll
Sie haben am Straßenrand ein verschmähtes Schätzchen entdeckt? Wunderbar! Die meisten Kommunen dulden auch das Durchsehen des Sperrmülls. Es kann im Extremfall aber als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das Mitnehmen von Sperrmüll kann sogar als Unterschlagung oder Diebstahl ausgelegt werden. Denn: Was der Vorbesitzer auf die Straße stellt, kann bereits zu diesem Zeitpunkt in das Eigentum des Entsorgungsunternehmens übergehen.
Lohnt sich eine Reparatur?
Bevor man ein kaputtes Elektrogerät entsorgt, kann man sich überlegen, ob eine Reparatur möglich ist. Wenn das Gerät innerhalb der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungszeit kaputt geht, ist eine Reparatur unter Umständen kostenlos. Geht das Gerät kurz danach kaputt, könnte man auch hier den Händler ansprechen. Viele zeigen ihren Kunden gegenüber Kulanz und nehmen eine kostenlose Reparatur vor. Sogar wenn dem nicht so ist, bedeutet das nicht unbedingt das Aus für Ihr defektes Gerät. In vielen Städten haben sich Repair-Cafés oder -Kreise etabliert: Hobbytüftler reparieren das Gerät für wenig Geld. Nur eventuelle Ersatzteile müsste man dann in voller Höhe berappen.
Second Hand und eBay
Bekleidung, die durch Ihre Frühjahrskontrolle gefallen ist, können Sie einem Secondhandshop anbieten. In manchen Läden verkaufen Sie die Kleidung direkt an den Betreiber. In anderen geben Sie sie in Kommission und erhalten den Erlös erst, wenn das Kleidungsstück verkauft ist. Rechtlich handelt es sich dabei dann um einen Kommissionsvertrag. Besonders beliebt ist der Verkauf über Online-Auktionshäuser wie z. B. eBay. Als Privatverkäufer können Sie dort sogar die Gewährleistung ausschließen. Auch die gesetzlichen Widerrufsrechte finden beim privaten Verkauf keine Anwendung. Neben den Auktionsportalen gibt es mittlerweile auch zahlreiche andere Internetportale, auf denen man Kleidung, Bücher, CDs und alles andere gut Erhaltene, was man nicht mehr braucht, zu Geld machen kann. Wenn Sie der Gesellschaft etwas Gutes tun wollen, können Sie auch eine Kleiderspende in Erwägung ziehen: Dafür stehen zahlreiche Kleiderboxen und gemeinnützige Vereine zur Verfügung!
Vorsicht, wenn Kinder in der Nähe sind!
Beim gemeinsamen Frühjahrsputz am Wochenende sind oft auch die Kinder dabei. Allerdings kommen auch verstärkt Chemikalien wie Putzmittel, Entkalker, Abflussreiniger, Backofen-/Grillreiniger, Essigessenz, Steinreiniger oder Schädlingsbekämpfungsmittel zum Einsatz. Diese bunten Flaschen sind für Kinder besonders attraktiv. Bewahren Sie sie in verschließbaren Schränken auf oder so hoch, dass Kleinkinder nicht heranreichen. Achten Sie auf sichere Verschlüsse und füllen Sie Putzmittel wegen der Verwechslungsgefahr niemals in Getränkeflaschen oder Konservengläser um. Auch wenn die Mithilfe Ihrer Kinder im Haushalt ansonsten sicher wünschenswert ist, sollten die lieben Kleinen bei der Nutzung der aggressiven Reiniger besser Abstand halten.
Und der Drahtesel?
Wer das Fahrrad nach seinem letzten Einsatz verdreckt verstaut hat, sollte damit beginnen, Matschspritzer und Beläge zu entfernen. Dies offenbart mögliche Schwachstellen, die es zu beheben gilt. Damit das Rad geschmeidig läuft, sollte die Kette vom alten Fett befreit und gründlich sauber gemacht werden. Ölen Sie diese anschließend erneut. Aber Vorsicht: Nicht zu viel Öl auftragen und die Kette auf ihren richtigen Sitz überprüfen! Nachdem einmal alle Gänge durchgeschaltet wurden, kann überschüssiges Öl entfernt werden. Vor dem nächsten Einsatz sollten die Bremsklötze ausgiebig auf ihre Festigkeit überprüft werden. Abgenutzte Bremsklötze können mit relativ geringem Aufwand ausgetauscht werden.
Platte Reifen sind nach einer langen Pause auch keine Seltenheit. Daher gilt es, diese zu überprüfen. Der empfohlene Luftdruck ist auf dem Reifen verzeichnet. ARAG Experten raten zudem, auch das Flickzeug regelmäßig zu überprüfen, denn die Gummiflicken können porös werden. Schließlich müssen auch die Leuchten auf defekte Lämpchen oder andere Kleinteile überprüft werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nicht nur Vorder- und Rücklicht zur Fahrradlicht-Pflichtausstattung gehören. Vorgeschrieben sind darüber hinaus pro Rad mindestens zwei Speichenreflektoren oder ein Reflektorstreifen, nach vorne und hinten wirkende Pedalreflektoren sowie jeweils ein Reflektor vorn und hinten. Der hintere Reflektor darf mit der Schlussleuchte zusammen verbaut sein.
Besonderheit E-Bike: Der Akku
Clevere Radler haben ihre E-Bikes über den Winter geschützt und trocken untergestellt. Das schont nicht nur den Lack, sondern vor allem den Akku. Um eine Tiefenentladung über die langen Wintermonate zu vermeiden, raten die ARAG Experten, regelmäßig den Ladezustand zu überprüfen. Muss der Akku zwischendurch geladen werden, sollte dies immer bei Zimmertemperatur und niemals bei Temperaturen unter Null Grad geschehen. Als Faustregel für die Lebensdauer des Akkus gilt: Je weniger ein Akku aufgeladen werden muss, desto länger behält er seine volle Leistung. Also beim nächsten Wochenendausflug: Motor aus und in die Pedale treten!
Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/…
Alles rund um die Fahrradsaison unter: https://www.arag.de/…
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