Biodieselabsatz erreicht 2020 Rekordniveau
Die Norm für Dieselkraftstoff (DIN EN 590) begrenzt den Beimischungsanteil von Fettsäuremethylester (Biodiesel) auf maximal 7 Volumenprozent. HVO kann gemäß dieser Norm bis zu 26 Prozent beigemischt werden. Die UFOP schätzt den Anteil von Biodiesel an der Quotenerfüllung auf ca. 2,46 Mio. t und von HVO auf etwa 0,56 Mio. t. Die Quotenvorgabe sei problemlos erfüllt worden, obwohl für das Jahr 2020 eine Quotenübertragung aus den Vorjahren nicht möglich war, erläutert die Förderunion. Diese und weitere Optionen zur Erfüllung der Quotenverpflichtung können und werden im Jahr 2021 angewendet werden. Vor diesem Hintergrund fordert die UFOP eine Anhebung der THG-Quote auf 6,5 Prozent bereits im laufenden Jahr. Auch ab dem Jahr 2022 seien ambitioniertere Anhebungsschritte möglich und im Sinne des Klimaschutzes dringend notwendig, betont die Förderunion unter Hinweis auf die Stellungnahme des Bundesverbandes Bioenergie (BBE) zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-Minderungsquote.
Die UFOP unterstreicht nachdrücklich den Handlungsbedarf, Palmöl als Rohstoff für die Biokraftstoffherstellung bzw. die Anrechnung auf die THG-Quote auslaufen zu lassen. Hierdurch werde das heimische bzw. europäische Rohstoffpotenzial gehoben, anstatt Biodiesel aus Rapsöl zu exportieren. Die UFOP begrüßt daher, dass die Bundesregierung von der Ermächtigung der Delegierten Verordnung der EU-Kommission (2019/807) Gebrauch macht, Biokraftstoffe aus Palmöl ab 2026 nicht mehr anzurechnen. Frankreich und Österreich machen jedoch vor, dass ein Ausschluss sofort bzw. noch früher als von der Bundesregierung geplant möglich ist.
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