Braunkohlentagebau Hambach
2018 hatte das Land NRW – vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg – die Grundabtretung des BUND-Grundstücks im unmittelbarem Tagebauvorfeld am Hambacher Wald verfügt. Dazu erging die so genannte vorzeitige Besitzeinweisung zum 1. April 2022. Gegen beide Bescheide klagt der Umweltverband. „Dieser Eingriff in unser Eigentumsrecht war schon damals wegen der Allgemeinwohlschädlichkeit der Braunkohlengewinnung unserer Auffassung nach verfassungswidrig“, sagt der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Mit dem beschlossenen vorzeitigen Ende der Braunkohlenförderung ist auch noch der angeführte Grund für die Enteignung entfallen.“
Mit dem zwischen der RWE Power AG mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland ergibt sich ein Auslaufen des Tagebaus Hambach ohne Inanspruchnahme des Hambacher Waldes. Damit ist es bergtechnisch ausgeschlossen und es wird von der RWE Power AG dementsprechend auch nicht mehr beabsichtigt, die unter dem BUND-Grundstück lagernde Braunkohle zu gewinnen. Die Kohleförderung wird nunmehr räumlich bereits deutlich vor Erreichen des Grundstückes eingestellt. „Der aufgrund der geplanten Gewinnung der unter dem Grundstück des BUND lagernden Braunkohle ergangene Grundabtretungsbeschluss ist somit zwingend aufzuheben“, sagt der Bergrechtsexperte Dirk Teßmer.
Gleichwohl sieht der BUND mit großer Sorge, dass RWE den Tagebau weiter vorantreibt. Am 21. Dezember 2020 hatte die Bezirksregierung Arnsberg auf Antrag der RWE Power AG einen neuen Hauptbetriebsplan für den Braunkohlentagebau Hambach von 2021 bis 2024 zugelassen. Dieser sieht einen Tagebaufortschritt in Richtung Südosten auf weiteren 263 Hektar Fläche vor. Die Grenze des Hauptbetriebsplans verläuft unmittelbar vor dem BUND-Grundstück.
Die Bergbehörde behauptet, die Zulassung stehe im Einklang mit dem Entwurf der neuen Leitentscheidung der Landesregierung und enthalte keine anderweitigen Vorfestlegungen. „Das entspricht nicht den Tatsachen. Hier soll die Öffentlichkeit offenbar vorsätzlich getäuscht werden“, sagt Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND. Der BUND hatte die dem Zulassungsbescheid zugrundeliegenden Anträge und Gutachten gemäß Umweltinformationsgesetz bei der Bezirksregierung Arnsberg angefordert. „Die uns bislang nur zögerlich vorgelegten Unterlagen zeigen, dass es RWE gestattet wurde, im Vorgriff auf die Leitentscheidung Fakten zu schaffen.“
So reiche der Abbaubereich im Südosten weit in die so genannte Manheimer Bucht hinein. „Dies zerstört den Lebensraum etlicher Rote Liste-Vogelarten des Offenlandes und verhindert die angestrebte Wiedervernetzung der Restwälder“, so Jansen. „Zudem soll ein mindestens 4 Hektar großes Waldstück bei Haus Bochheim vernichtet werden. Dies alles nur, um Bodenmaterial zur Verkippung in das Restloch zu gewinnen.“ Es spreche auch für sich, dass die Bergbehörde den sofortigen Vollzug des Hauptbetriebsplans angeordnet hatte. Damit solle offenbar eine mögliche Klage des BUND gegen die neue bergrechtliche Zulassung erschwert werden.
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