Bundestag berät über CO2-Bepreisung auf Antrag der Opposition
Der Bundestag berät heute über Anträge der Oppositionsparteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, wonach die Vermieter die Kosten der CO2-Bepreisung im Gebäudesektor vollständig tragen sollen. Der DMB begrüßt diese Position und fordert die Regierungskoalition auf, sich noch in dieser Legislaturperiode zu einigen:
„Vor einer Woche hat sich die Bundesregierung für ihre Erfolge in der Wohnungspolitik noch selbst gefeiert, davon ist wenige Tage später keine Rede mehr. Diese Woche wurden sowohl die Reform des Mietspiegelrechts als auch die finale Lesung des Baulandmobilisierungsgesetzes von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen. Dass heute überhaupt zum Thema CO2-Bepreisung und Mieterschutz im Parlament beraten wird, ist alleine der Opposition zu verdanken. Auf Regierungsebene herrscht trotz großer Ankündigungen absoluter Stillstand, zum Leidwesen der Mieterinnen und Mieter“, sagt Weber-Moritz.
Die Bundesregierung hatte bereits im 2019 verabschiedeten Klimaschutzprogramm angekündigt, Änderungen im Mietrecht zu prüfen, um die Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung zu begrenzen. Dazu liegen seit September 2020 von den SPD-geführten Bundesministerien für Umwelt, Justiz und Finanzen Vorschläge vor, die vom Koalitionspartner bisher nicht öffentlich kommentiert wurden.
Berechnungen durch co2online im Rahmen des Heizspiegels zeigen, dass ab 2021 für eine durchschnittliche 70-qm-Wohnung durch die CO2-Bepreisung mit Mehrkosten von 25 bis 125 Euro pro Jahr zu rechnen ist.
Eine Änderung der Umlagefähigkeit des CO2-Preises ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung umsetzbar.
Schnelles Handeln im Sinne der Mieterinnen und Mieter ist dringend geboten!
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