Der Smart-Meter-Prozess muss auf seine Kernaufgaben beschränkt werden
„Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) sieht der VDMA AMG die Chance, den Smart-Meter-Prozess wieder auf seine Kernaufgabe – den Messstellenbetrieb – zu beschränken. Gemeinsam müssen Lösungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen entwickelt werden. Der Maschinen- und Anlagenbau steht bereit, die Digitalisierung der Energiewende in Deutschland mit voranzubringen. Die Forderung nach einer Nutzung bestehender, separater Kommunikationskanäle bleibt hierbei für diese Vorhaben essenziell.“
Das Oberverwaltungsgericht hat mit dem Eilbeschluss vom 4. März 2021 die Vollziehung einer Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesetzt. Die Allgemeinverfügung und die damit verbundene Feststellung der technischen Möglichkeit löste bundesweit zum einen für Messstellenbetreiber (insbesondere Stadtwerke) die Pflicht aus, ihre Messstellen innerhalb gewisser Zeiträume mit diesen intelligenten Messsystemen auszurüsten, zum anderen bewirkte die Feststellung faktisch ein Verwendungsverbot für andere Messsysteme.
In der Begründung des OVG heißt es, die dem BSI zustehende Kompetenz, Technische Richtlinien entsprechend dem technischen Fortschritt abzuändern, gehe nicht so weit, dadurch gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen zu unterschreiten. Seien die dortigen Mindestanforderungen nicht erfüllbar, müsse der Gesetzgeber tätig werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen: ovg.nrw.de unter Oberverwaltungsgericht stoppt vorläufige Einbauverpflichtung für intelligente Messsyteme (Stromzähler).
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