Deutsche Luftverkehrswirtschaft: Reisebeschränkungen bei Nichtrisikoländern dürfen nur eine sehr befristete Ausnahme bleiben
Unsere Unternehmen sind entschlossen, die Umsetzung der erweiterten Testpflicht bei weltweiten Flügen zu unterstützen und die Passagiere darüber zu informieren, dass sie vor dem Abflug ein negatives Testergebnis vorzuweisen haben. Die Umsetzung der Testpflicht und die Information der Passagiere weltweit erfordern erhebliche operative Vorkehrungen. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Vorlaufzeit der neuen Regelung gegenüber früheren Entwürfen um mehrere Tage verlängert hat. Dennoch bleibt die Vorlaufzeit für die neue Regelung angesichts des weltweiten Geltungsbereichs extrem kurz.
Nicht an allen weltweiten Destinationen stehen den Passagieren ausreichende Testkapazitäten und Testinfrastrukturen zur Verfügung. Deswegen müssen für diese Destinationen dringend Ausnahmemöglichkeiten geregelt werden. Sonst bleiben Passagiere im Ausland zurück. Wir haben der Bundesregierung vorgeschlagen, dass wir dieses Problem ohne Abstriche beim Infektionsschutz lösen können, indem sich in diesen Ausnahmefällen Reisende nach Ankunft in Deutschland sofort noch am Zielflughafen testen lassen. Wir bitten die Politik, diesen konstruktiven Vorschlag aufzugreifen, um zu verhindern, dass Passagiere in Ländern mit unzureichender Testinfrastruktur stranden.
Mit der neuen Einreise-Verordnung weicht die Bundesregierung von der sinnvollen und bewährten Unterscheidung von Risikogebieten und Nichtrisikogebieten ab. Umso dringender ist es erforderlich, dass wir nach der zeitlich begrenzten Lockdown-Phase wieder zu differenzierteren Reiseregelungen zurückkehren, die sich am tatsächlichen Infektionsrisiko orientieren. Dazu gehört zum einen, dass die bewährte Unterscheidung zwischen Risikoländern und Nichtrisikoländern bei der Festlegung von Reisebeschränkungen wieder in Kraft gesetzt wird. Zudem müssen die nicht kontrollierbaren Quarantänebestimmungen durch eine wirksame Teststrategie abgelöst werden. Dies wäre auch gut für die Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten und würde die Gesundheitsbehörden entlasten. Das Konzept für diese Teststrategie liegt vor und wird von Experten als zielführend bewertet. Wir plädieren an die Politik, die Zeit der Lockdown-Phase zu nutzen, damit die Teststrategie ab Mitte Mai umgesetzt werden kann.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die DFS Deutsche Flugsicherung, Retail-Betriebe und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr.
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